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Spenden, die zusammen oder einzeln einen Wert von 20.000 € überschreiten, müssen im Lobbyregister des Bundestages mit dem Namen des Spenders veröffentlicht werden.

Feststellung der Gemeinnützigkeit: Wir sind wegen der “Förderung der Hilfe Behinderte” nach dem letzten uns zuge­gangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hameln, StNr. 22/215/13767, vom 04.01.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Aktuelle Projekte

Rechercheprojekt Gewalt an Menschen mit Behinderungen

Verfassungsbeschwerde Triage