Verfassungsbeschwerde Triage

In der Corona-Pandemia nahm die Angst vor durchzuführender Triage zu. Der Gesetzgeber weigerte sich klare Regelungen vorzugeben, die eine Diskriminierung aufgrund von Alter, Vorerkrankung, Behinderung, Geschlecht oder anderer Merkmale verhindert. Die medizinischen Fachgesellschaften, insbesondere die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) veröffentlichte Empfehlungen, die behinderte Menschen strukturell bei einer Ressourcenknappheit von der Krankenversorgung ausschließen würde.

Deshalb unterstützte Abilitywatch e.V. die Verfassungsbeschwerde von 9 Personen, denen aufgrund der DIVI-Leitlinien im kritischen Fall die medizinische Aussortierung droht (Aktenzeichen 1 BvR 1541/20). Im Juli 2020 wurde die Verfassungsbeschwerde, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg, eingereicht. Sie zielt darauf, dass der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nachkommt und verfassungsrechtlich nachprüfbare Prinzipien regelt, nach denen im Fall einer Triage zu entscheiden ist.

Informationen zur Triage

Die Seite ist (Stand: Mai 2021) weiterhin unter www.abilitywatch.de/menschistmensch/ zu finden.

Updates

Selektionsgesetz für Deutschland

Selektionsgesetz für Deutschland

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 16. Dezember 2021 aufgrund unserer Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2020 geurteilt hatte, dass der Gesetzgeber unverzüglich geeignete Vorkehrungen treffen müsse, um Menschen mit Behinderungen auch in Triage-Situationen vor Diskriminierung zu schützen, stimmt nun der Bundestag am 10. November über einen entsprechenden Gesetzesentwurf ab.

Bundesverfassungsgericht beschließt über Triage-Verfassungsbeschwerde: Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden

Bundesverfassungsgericht beschließt über Triage-Verfassungsbeschwerde: Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden

Heute beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass Menschen mit Behinderungen bei einer Triage nicht benachteiligt werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht sagt in seiner Erklärung deutlich, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verstoßen hat, weil er...