Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. AbilityWatch e. V. warnt: Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit.
Berlin – Mit der heutigen Kabinettsbefassung zur Novellierung des BGG wollte die Bundesregierung eigentlich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Doch statt Barrieren abzubauen, erhalten private Unternehmen nun einen staatlich besiegelten Freibrief, diese einfach stehen zu lassen.
Der „Bärendienst“: Gesetzliche Legitimation für Barrieren
Der Kern der Kritik von AbilityWatch liegt in der Ausgestaltung der sogenannten „angemessenen Vorkehrungen“. Während das Gesetz vorgibt, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft zu regeln, hebelt es diesen Anspruch im selben Atemzug wieder aus.
In § 7 Abs. 3 Nr. 3 des Entwurfs wird festgelegt, dass für private Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten, unabhängig vom konkreten Aufwand.
„Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel“, erklärt Raúl Krauthausen. „Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Behinderten Menschen wird hier ein Bärendienst erwiesen: Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet.“
Besonders perfide ist das bewusste Missverständnis des Konzepts der „angemessenen Vorkehrungen“. Während die UN-Behindertenrechtskonvention hierunter Maßnahmen versteht, die eine gleichberechtigte Teilhabe erst ermöglichen, reduziert der Gesetzentwurf dies auf rein reaktive „individuelle, praktikable Lösungen vor Ort“.
Damit wird das Konzept ad absurdum geführt: Statt struktureller Barrierefreiheit, die im Vorfeld geplant wird, wird Inklusion zum spontanen „Gnadenakt“ degradiert.
Dabei existieren wirkungsvolle Regelungen zur Barrierefreiheit und Antidiskriminierung in vielen Ländern, so beispielsweise in den USA oder Österreich. Deutschland kennt bisher keine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen zur diskriminierungsfreien Erbringung von Dienstleistungen oder Produkten. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsbeschluss bleibt es dabei.
Zwei-Klassen-Teilhabe und mutlose Regelungen
Auch bei der Qualität der Dienstleistungen bleibt der Entwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Der Fokus liegt rein auf dem physischen Zugang, lässt aber die Servicequalität (wie Anmeldevoraussetzungen, Wartezeiten, Service-Umfang, etc.) völlig außer Acht. Damit bleibt die „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Alltag – etwa in der Gastronomie, beim Reisen oder bei Events – zementiert.
Juristisches Achselzucken statt echter Konsequenzen
Besonders bitter stößt die Regelung zu Schadensersatzansprüchen auf. Während gegen öffentliche Stellen bei Diskriminierung zumindest eine auf 1.000 Euro begrenzte Entschädigung für Nichtvermögensschäden möglich ist, gehen Betroffene bei privaten Unternehmen völlig leer aus. Wer diskriminiert wird, kann lediglich ein Schlichtungsverfahren anstreben – für die Privatwirtschaft kaum mehr als ein „juristisches Achselzucken“.
„Der vorliegende Entwurf ist in seiner jetzigen Form ein Rückschritt für die Behindertenpolitik in Deutschland. Er schafft nur Rechtssicherheit für Diskriminierende und nimmt Menschen mit Behinderungen die argumentative Basis für gleichberechtigte Teilhabe. Wir fordern den Bundestag auf, diesen Sündenfall im parlamentarischen Verfahren zu stoppen und entweder echte Verpflichtungen für die Privatwirtschaft einzuführen oder diesen Bereich komplett neu zu verhandeln“, fasst Nancy Poser zusammen.
Weitere Stellungnahmen
Institut für Menschenrechte
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Der Stellungnahme ist nichts hinzuzufügen.
Als langjährige Vertrauensperson in einer Obersten Bundesbehörde musste ich erfahren, dass Barrierefreiheit selbst bei Neubauten stiefmütterlich behandelt wird. Gleiches gilt für Software-Anwendungen und Websites.
Umgekehrt muss aber auch die Frage erlaubt sein, die klärt, wenn beispielsweise der Gehweg nicht breit genug ist um eine Rampe zu installieren, oder was genau passiert, wenn ein Kleinunternehmer gar nicht das Kapital hat um bauliche Maßnahmen durchzuführen. Erhält er dann vom Staat eine Kostenerstattung? Wird es Förderungen geben? Wenn ja welche?
Vermutlich sind genau das die Punkte die Raum für Debatten suchen, aber die dann im parlamentarischen Verfahren geklärt werden müssen.
Wichtig ist nur, dass die Verbände in der Anhörung nicht zu Forderern werden, sondern eben genau auch für die konstruktive Lösungen schaffen, dennen das Baurecht oder bspw. die Gewegbreite nicht die Flexibilität zur Barrierefreiheit geben, oder Kleinunternehmer die eben nicht das finanzielle Puffer haben um bauliche Maßnahmen selbst finanzieren zu können.
Jetzt heißt es klotzen, anstatt zu meckern, damit aus dem Gesetz im parlamentarischen Verfahren, ein Gesetz zur Schaffung echter Barrierefreiheit wird.
Wenn ein Unternehmen nicht das Geld hat, für Barrierefreiheit seines Angebotes zu sorgen, muss es halt vom Markt verschwinden. Ganz einfach.
Für kleinere Unternehmen kann man anhand des Umsatzes, fördergelder bereitstellen. Als aller erstes sollte sich Deutschland aber vollumfänglich an die UN-BRK halten, diese gesetzte umsetzen und sicherstellen dass sie eingehalten werden. Meine Erfahrungen als SBV und als persönlich betroffener, haben mir gezeigt dass es unsere gesellschaft überhaupt nicht interessiert was mit den Schwerbehinderten in unserem Land passiert, erst wenn sie selbst betroffen sind.
Bestes Beispiel sind BHW, wo die Menschen noch nicht einmal den Mindestlohn bekommen.
Andere Länder machen das deutlich besser.
Wir haben PolitikerInnen, die gewählt sind, um sich Forderungen anzuhören und sich dann zu überlegen, wie das umgesetzt werden muss. Das ist deren Job.
(Dass die Autolobby denen super konstruktiv fertige Gesetzestexte zuschickt, ist eigentlich nicht der richtige Weg 😉
Und zu Ihrem ominösen Kleinunternehmer am Rande des Ruins: wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe.