Berlin, den 18.09.2024 – Die Behindertenrechtsorganisation AbilityWatch e. V. hat im Zusammenhang mit den verunglimpfenden Aussagen des Comedians Luke Mockridge in einem Podcast Anzeige wegen Volksverhetzung gem. § 130 StGB und Strafantrag wegen verhetzender Beleidigung gemäß § 192a StGB gestellt. Grund sind die Äußerungen, die in der Podcast-Folge „Die Deutschen“ vom 15. August 2024 getätigt wurden. Diese würdigen Menschen mit Behinderungen und insbesondere auf Sportlerinnen und Sportler der Paralympics herab.

In der betreffenden Podcast-Folge machen sich Luke Mockridge sowie die Moderatoren Nizar Akremi und Shayan Garcia ab Minute 41 in menschenverachtender Weise über Menschen mit Behinderungen lustig. Besonders herabwürdigend sind dabei die Aussagen über paralympische Sportler, die als „Objekte“ der Lächerlichkeit dargestellt und in erniedrigender Weise imitiert werden. Die Vorstellung, dass Menschen ohne Arme und Beine ins Wasser geworfen werden und dann ertrinken, sorgte für große Erheiterung in der Runde der Podcaster. Der gezielte Spott über körperliche Beeinträchtigungen und die Abwertung von Menschen mit Behinderungen überschreiten weit die Grenze der Kunstfreiheit und stellen eine klare Verletzung der Menschenwürde dar.

Rechtliche Grundlagen

„Wir erhoffen uns eine Prüfung unter dem Gesichtspunkt der Volksverhetzung“, erklärt Nancy Poser, Aktivistin bei AbilityWatch e. V. Es sei wichtig, hierzu Judiz zu schaffen, da es der Gesetzgeber bislang versäumt habe, Menschen mit Behinderung ausdrücklich als geschützte Gruppe in § 130 StGB aufzunehmen. Es bleibt somit dem jeweiligen Gericht überlassen, Menschen mit Behinderung unter den unbestimmten Rechtsbegriff „Teile der Bevölkerung“ zu subsumieren oder auch nicht.

Ausdrücklich als diskriminierendes Kriterium genannt ist „Behinderung“ hingegen in dem im Jahr 2022 neu geschaffenen § 192a StGB. „Die dort genannten Tatbestandshandlungen, insbesondere das verächtlich machen von Menschen mit Behinderung, treffen genau das, was hier passiert ist“, so Constantin Grosch, Vorsitzender des AbilityWatch e. V. Allerdings hatten die Verfasser der Norm wohl eher Äußerungen gegenüber dem Beleidigten selbst oder einer kleineren Gruppe im Auge und keine mediale Veröffentlichung. Rechtsprechung zu § 192a StGB gibt es bislang nicht, sodass unklar ist, inwieweit diese Norm Menschen mit Behinderung und andere marginalisierte Gruppen überhaupt schützen kann.

„Es bleibt zu hoffen, dass hier keine Strafbarkeitslücke zwischen § 130 StGB und § 192a StGB besteht, die dazu führt, dass die Handlungen der Betroffenen ohne Folge bleiben“, so Grosch weiter. 

AbilityWatch e. V. appelliert insoweit an den Gesetzgeber, den geschützten Personenkreis in § 130 StGB ausdrücklich auf Menschen mit Behinderung und andere von Diskriminierung bedrohte Gruppen zu erweitern und den Anwendungsbereich von § 192a StGB zu schärfen.

„Die Aussagen im Podcast sind nicht nur verletzend, sie fördern gezielt ein diskriminierendes und menschenverachtendes Bild von Menschen mit Behinderung. Diese Verächtlichmachung darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben und muss juristisch verfolgt werden“, sagt Anne Gersdorff, Mitglied bei AbilityWatch e. V. und Autorin von “Stoppt Ableismus”. 

Nicht von Kunstfreiheit gedeckt

In der öffentlichen Debatte wird oft die Kunstfreiheit als Schutz für provokante Äußerungen herangezogen. Jedoch sind die verunglimpfenden und menschenverachtenden Aussagen in diesem Fall nicht mit Verweis auf die Kunstfreiheit zu rechtfertigen. „Die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG findet dort ihre Grenzen, wo die Menschenwürde verletzt und Menschen aufgrund ihrer Behinderung abgewertet werden. Der gezielte Spott und die Imitationen von Menschen mit Behinderungen gehen weit über satirische Überzeichnung hinaus,” so Poser.

Forderung nach gesellschaftlicher Verantwortung

AbilityWatch e. V. fordert nicht nur eine strafrechtliche Ahndung dieser Aussagen, sondern auch eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Verantwortung von öffentlichen Personen und Medien. Die gezielte Diskriminierung und Herabsetzung von Menschen mit Behinderungen darf weder toleriert noch als Unterhaltung abgetan werden.

„Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen respektvoll behandelt werden und solche Hetze nicht ohne Konsequenzen bleibt“, betont Constantin Grosch, Vorsitzender von AbilityWatch e. V.