Bundesverfassungsgericht nimmt sich der „schwierigen Frage” der Triage-Thematik an

Text: Verfassungsbeschwerde Triage - Update 1

Antrag auf einstweilige Anordnung abgewiesen – Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache „nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet”

Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich der von AbilityWatch e.V. unterstützten Verfassungsbeschwerde zur Triage-Problematik während der Corona-Pandemie an. Bevor es zum Hauptsacheverfahren kommt, hatten die Richterinnen und Richter in Karslruhe allerdings über einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung zu entscheiden. Diesen hatten die Beschwerdeführer gestellt, um den Gesetzgeber schnellstmöglich mit der Regelung von Triage-Situationen während der Corona-Pandemie zu befassen. 

Das Bundesverfassungsgericht sah neben der zum Zeitpunkt der Entscheidung verhältnismäßig niedrigen Infektionslage (Entscheidung vom 16.Juli 2020) auch rechtliche Fragestellungen als Grund für die Ablehnung der einstweiligen Anordnung:

“Wenn sich […] später herausstellte, dass eine gesetzliche Regelung verfassungsrechtlich nicht geboten ist, aber die einstweilige Anordnung dennoch erlassen würde, griffe diese ganz außerordentlich in die Aufgabenverteilung zwischen den Staatsgewalten ein und erzeugte zudem organisatorischen und monetären Aufwand.”

Mensch ist Mensch
Auf der Kampagnen-Seite #MenschistMensch sammelt AbilityWatch Kommentare und Ansichten zum Thema Triage. Informationen und Hintergründe zur rechtlichen, medizinischen und ethischen Bewertungen finden sich dort ebenfalls.

Eingehende Prüfung notwendig

Inhaltlich sieht das Bundesverfassungsgericht scheinbar durchaus einen Beratungsbedarf für den Bereich der Verfassungsbeschwerde. So schreiben die Richterinnen und Richter:

“Sie wirft die Frage auf, ob und wann gesetzgeberisches Handeln in Erfüllung einer Schutzpflicht des Staates gegenüber behinderten Menschen verfassungsrechtlich geboten ist und wie weit der Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers für die Regelung konkreter medizinischer Priorisierungsentscheidungen reicht. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist.”

Auch wenn mit Blick auf die sich langsam wieder zuspitzende Infektionslage eine möglichst rasche Aufforderungen des Gesetzgebers zur Regelung von Triage-Situationen aus Sicht von AbilityWatch zu begrüßen wäre, freuen wir uns darüber, dass das Bundesverfassungsgericht die Relevanz und Wichtigkeit dieses Themas erkannt zu haben scheint. Wir blicken damit dem Hauptsachenverfahren positiv entgegen.


Die Finanzierung der Verfassungsbeschwerde kann durch Spenden auf das Konto von Abilitywatch e.V. (IBAN: DE62830654080004176138, Skatbank) oder bei GoFundMe gern unterstützt werden.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Seite der Kanzlei Menschen und Rechte
Eine Sammlung mit Artikeln und relevanten Meinungsäußerung zum Thema Triage finden Sie auch auf unserer Kampagnenseite

Die gesamte Verfassungsbeschwerde – bereinigt um einige persönliche Details der Beschwerdeführer – findet sich hier: Triage-Verfassungsbeschwerde