Wahlprüfsteine

Als Disabled People Organisation “AbilityWatch” möchten wir es den Menschen mit Behinderung ermöglichen, ihre Wahlentscheidung für die Bundestagswahl 2017 daran orientieren zu können, welche Ziele die Parteien im Hinblick auf die Belange behinderter Menschen verfolgen. Untenstehende Frage haben wir den Parteien mit der Bitte, die Fragen entsprechend Ihrer Programmatik zu beantworten, zugesendet.

Wählen gehen!

Fragen \ Parteien CDU / CSU SPD Bündnis 90/Die Grünen Die Linke FDP
Wunsch-
und Wahlrecht
Wunsch-
und Wahlrecht: CDU/CSU - Daumen nach unten (rot) Wunsch-
und Wahlrecht: SPD - Daumen nach unten (rot) Wunsch-
und Wahlrecht: Bündnis 90/Die Grünen - Daumen nach oben (grün) Wunsch-
und Wahlrecht: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Wunsch-
und Wahlrecht: FDP - Daumen nach unten (rot)
Deinstitutionalisierung Deinstitutionalisierung: CDU/CSU - Daumen nach unten (rot) Deinstitutionalisierung: SPD - Daumen nach unten (rot) Deinstitutionalisierung: Bündnis 90/Die Grünen - Daumen nach oben (grün) Deinstitutionalisierung: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Deinstitutionalisierung: FDP - Daumen nach unten (rot)
Zwangspoolen Zwangspoolen: CDU/CSU - Daumen nach unten (rot) Zwangspoolen: SPD - Daumen nach unten (rot) Zwangspoolen: Bündnis 90/Die Grünen - Daumen nach oben (grün) Zwangspoolen: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Zwangspoolen: FDP - Fragezeichen (grau)
Schulische
Inklusion / Förderschulsystem
Schulische
Inklusion / Förderschulsystem: CDU/CSU - Daumen nach unten (rot) Schulische
Inklusion / Förderschulsystem: SPD - Fragezeichen (grau) Schulische
Inklusion / Förderschulsystem: Bündnis 90/Die Grünen - Daumen nach oben (grün) Schulische
Inklusion / Förderschulsystem: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Schulische
Inklusion / Förderschulsystem: FDP - Daumen nach unten (rot)
Einkommens-
und Vermögensanrechnung
Einkommens-
und Vermögensanrechnung: CDU/CSU - Fragezeichen (grau) Einkommens-
und Vermögensanrechnung: SPD - Fragezeichen (grau) Einkommens-
und Vermögensanrechnung: Bündnis 90/Die Grünen - Daumen nach oben (grün) Einkommens-
und Vermögensanrechnung: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Einkommens-
und Vermögensanrechnung: FDP - Daumen nach oben (grün)
Beschäftigungsquote
/ Werkstätten
Beschäftigungsquote
/ Werkstätten: CDU/CSU - Oben links: Daumen nach oben (grün) - Unten links: Fragezeichen (grau) Beschäftigungsquote
/ Werkstätten: SPD - Oben links: Daumen nach oben (grün) - Unten links: Fragezeichen (grau) Beschäftigungsquote
/ Werkstätten: Bündnis 90/Die Grünen - Daumen nach oben (grün) Beschäftigungsquote
/ Werkstätten: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Beschäftigungsquote
/ Werkstätten: FDP - Oben links: Daumen nach unten (rot) - Unten links: Fragezeichen (grau)
Mindestlohn
in Werkstätten
Mindestlohn
in Werkstätten: CDU/CSU - Daumen nach unten (rot) Mindestlohn
in Werkstätten: SPD - Daumen nach unten (rot) Mindestlohn
in Werkstätten: Bündnis 90/Die Grünen - Fragezeichen (grau) Mindestlohn
in Werkstätten: Die Linke - Oben links: Daumen nach oben (grün) - Unten links: Fragezeichen (grau) Mindestlohn
in Werkstätten: FDP - Daumen nach unten (rot)
Bundeseinheitlicher
Nachteilsausgleich
Bundeseinheitlicher
Nachteilsausgleich: CDU/CSU - Daumen nach unten (rot) Bundeseinheitlicher
Nachteilsausgleich: SPD - Fragezeichen (grau) Bundeseinheitlicher
Nachteilsausgleich: Bündnis 90/Die Grünen - Daumen nach oben (grün) Bundeseinheitlicher
Nachteilsausgleich: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Bundeseinheitlicher
Nachteilsausgleich: FDP - Daumen nach unten (rot)
Barrierefreiheit
in der Privatwirtschaft
Barrierefreiheit
in der Privatwirtschaft: CDU/CSU - Daumen nach unten (rot) Barrierefreiheit
in der Privatwirtschaft: SPD - Daumen nach unten (rot) Barrierefreiheit
in der Privatwirtschaft: Bündnis 90/Die Grünen - Daumen nach oben (grün) Barrierefreiheit
in der Privatwirtschaft: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Barrierefreiheit
in der Privatwirtschaft: FDP - Daumen nach unten (rot)
Barrierefreiheit
in Medien
Barrierefreiheit
in Medien: CDU/CSU - Daumen waagerecht nach rechts (gelb) Barrierefreiheit
in Medien: SPD - Fragezeichen (grau) Barrierefreiheit
in Medien: Bündnis 90/Die Grünen - Fragezeichen (grau) Barrierefreiheit
in Medien: Die Linke - Daumen nach oben (grün) Barrierefreiheit
in Medien: FDP - Daumen waagerecht nach rechts (gelb)
Frage 1 - Wunsch- und Wahlrecht
1. Wird sich Ihre Partei für ein vorbehaltloses Wunsch- und Wahlrecht behinderter
Menschen hinsichtlich der Wohnform einsetzen?

Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass zu gewährleisten ist, “dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben”.

Das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz lässt jedoch Kostenträgern wie bisher die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung auf eine Wohnform zu verweisen, in der sie nicht leben möchten, sofern dies kostengünstiger ist und das Amt dies für zumutbar hält. Viele Betroffene können sich hiergegen rechtlich nicht zur Wehr setzen und müssen deshalb z.B. gegen ihren Willen in ein Heim ziehen bzw. dürfen nicht ausziehen.

Wir fordern deshalb, dass bundesrechtlich geregelt wird, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen frei ihre Wohnform und ihren Wohnort wählen können und nicht verpflichtet sind, in einer bestimmten Wohnform zu leben.

Unterstützt ihre Partei diese Forderung?

CDU

Als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und des Ziels der Inklusion gewährleisten die Vertragsstaaten gemäß Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Um das Wunsch- und Wahlrecht zu realisieren, ist eine gut ausgebaute ambulante und wohnortnahe Infrastruktur erforderlich.

 

 

CDU und CSU werden Sorge dafür tragen, Vorschriften und Fördermaßnahmen so weiterzuentwickeln, dass Sie dem Wunsch der Menschen Rechnung tragen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Menschen mit Behinderungen sollen in jedem Alter ihr Leben möglichst unabhängig am Wohnort ihrer Wahl führen können.

Wir werden auch weiterhin Programme zur Förderung barrierefreier Neubauten und Umbauten aufrechterhalten. Die für den sozialen Mietwohnungsbau zur Verfügung stehenden Mittel werden schon jetzt nur noch unter der Voraussetzung vergeben, dass alle Wohnungen normgerecht barrierefrei gestaltet sind. Wohnungen, die ein betreutes oder integriertes Wohnen ermöglichen, werden verstärkt gefördert und der Neubau von Heimen auf das erforderliche Maß reduziert.

SPD

Niemand soll in einer Wohn-Form leben müssen, die sie oder er nicht möchte. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir dafür gesorgt, dass man in Zukunft nicht mehr zwischen ambulanten und stationären Wohn-Angeboten unterscheidet. Welche Unterstützung eine Person bekommt, hängt von ihrem ganz persönlichen Bedarf ab. Es wird aber immer noch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geben.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Das Recht zu entscheiden, wo, wie und mit wem man wohnen möchte, darf nicht aus Kostengründen eingeschränkt werden. Dasselbe gilt für die Entscheidung darüber, wer einen dabei assistiert bzw. unterstützt. Das Bundesteilhabegesetz muss in dieser Hinsicht geändert werden. Die entsprechenden Änderungen im BTHG wollen wir vornehmen.

Die Linke

Ja: Leider ist das beschlossene Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht menschenrechtskonform im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet worden.

Es gibt zwar einige Verbesserungen wie beispielsweise bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Angehörigen, durch das eingeführte Budget für Arbeit oder die unabhängige Beratung. Das BTHG wurde aber mit vielen Kostenvorbehalten und Öffnungsklauseln zur Kosteneinsparung und damit Leistungskürzung für die Bundesländer und Kommunen sowie für die Kostenträger verabschiedet. Damit werden weiterhin Einweisungen in Einrichtungen gegen den ausdrücklichen Willen von Menschen mit Behinderungen möglich sein. Dadurch werden das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen stark eingeschränkt.

Diese Menschenrechtsverletzungen müssen umgehend behoben werden. DIE LINKE hat die Überarbeitung des Teilhaberechts auf Grundlage der UN-BRK gefordert (Bundestagsdrucksache 18/10014) und wird dafür auch zukünftig streiten. DIE LINKE hat auf Bundesebene schon lange vor der Verabschiedung des BTHG in Ihrem Antrag für ein BTHG (Bundestagsdrucksache 18/1949) die Gewährleistung der vollen und wirksamen Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen gefordert, gemäß der UN-BRK mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, ohne dass ihnen eine Lebensform – zum Beispiel im Heim – aufgezwungen wird.

Dafür muss flächendeckend eine soziale, inklusiv ausgestaltete Infrastruktur und umfassende Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen geschaffen sowie der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen festgeschrieben werden. Werden den Kommunen solche Aufgaben übertragen, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel auch durch den Bund bereitgestellt werden.

Leider wurden diese Vorschläge im Bundestag von der Mehrheit von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

FDP

Menschen mit Behinderung sollen Wahlfreiheit über die individuelle Gestaltung des eigenen Lebens haben. Wir fordern ein Wunsch- und Wahlrecht auf Leistungen zur Teilhabe, zum Beispiel freie Wahl von Wohnort und Wohnform kostenneutral innerhalb eines vorgegebenen Budgets. Damit jeder selbst über seine Angebote bestimmen kann, wollen wir das persönliche Budget einfach und unbürokratisch nutzbar machen. Menschen mit Behinderung sollen unabhängig von der Wohnform Anspruch auf alle Leistungen aus der Sozialversicherung haben. Dies muss auch für die Pflegeversicherung gelten.
Frage 2 - Deinstitutionalisierung
 

2. Wird sich Ihre Partei für eine Deinstitutionalisierung stark machen?

Erwachsene Menschen mit Behinderung leben in Deutschland entgegen des Normalisierungsprinzips oftmals im großen Einrichtungen. Andere Länder haben hier den Wechsel hin zu einem deinstitutionalisierten System geschafft. So wurden in Schweden beispielsweise ab
1985 Heime für behinderte Menschen vollständig abgeschafft. Selbst Schwerstmehrfachbehinderte leben in Wohngruppen mit maximal fünf Bewohnern in Wohnungen mitten in der Stadt.

Unterstützen Sie einen solchen Systemwechsel?

CDU

Siehe Antwort zu Frage 1

SPD

Siehe Antwort zu Frage 1

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Für uns ist es ein Gebot der Menschenrechte, dass alle Menschen wohnen, leben, lernen, arbeiten und die Freizeit verbringen können sollen, wo, wie und mit wem sie wollen. Das gilt gerade auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Wir werden daher auf Bundesebene tun, was auf Bundesebene machbar ist, um eine Deinstitutionalisierung zu fördern. Viel liegt hier aber im Zuständigkeitsbereich von Ländern und Kommunen.

Die Linke

Ja: DIE LINKE unterstützt diese Forderung und einen solchen Systemwechsel ausdrücklich. Einerseits werden bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen in allen Lebensbereichen und andererseits ausreichende ambulante und barrierefreie Wohnangebote benötigt. Inklusive Wohn- und Lebensräume müssen geschaffen werden. Große Einrichtungen sind schrittweise überflüssig zu machen. Dafür müssen von Bund, Ländern und Kommunen ausreichend finanzielle, strukturelle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden.

FDP

Jede Bürgerin und jeder Bürger soll unabhängig von Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Ein guter Weg hierzu ist das erwähnte Modell von Wohngruppen mitten in der Stadt. Wir sind der Auffassung, dass beide Formen ihre Berechtigung haben, wobei der Wunsch der Betroffenen für uns berücksichtigt werden sollte.
Frage 3 - Zwangspoolen
3. Welche Auffassung vertritt Ihre Partei zur gemeinsamen Leistungserbringung im Bereich
der Persönlichen Assistenz gegen den Willen der Betroffenen?

Im Bundesteilhabegesetz wird in §116 Abs. 2 erstmals festgeschrieben, dass behinderte
4Menschen sich persönliche Assistenzkräfte teilen müssen, auch wenn sie dies nicht wollen. Zwar
wird diese Möglichkeit im Bereich des ambulanten Wohnens gemäß § 104 Abs. 3 S. 4 in
Teilbereichen begrenzt, jedoch verbleibt es auch hier dabei, dass die Assistenz zum Beispiel in der
Freizeit gegebenenfalls gepoolt wird. Dies führt zu einer massiven Einschränkung der
Selbstbestimmung. So kann zum Beispiel der Restaurant- oder Kinobesuch mit den eigenen
Freunden verhindert, dafür aber eine Freizeitgestaltung mit anderen behinderten Personen, die
man sich nicht aussuchen kann, erzwungen werden. Auch die Auswahl der eigenen
Assistenzkräfte, die man in die Privat- und Intimsphäre eindringen lassen muss, ist im Falle des
Zwangspoolens nicht mehr möglich.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese eindeutige Verschlechterung durch das
Bundesteilhabegesetz, zurückgenommen wird?

CDU

CDU und CSU haben sich dafür eingesetzt, dass mit dem „Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen“ die Möglichkeit geschaffen wurde, dass Menschen mit Behinderung ihre im Arbeitgebermodell beschäftigten Assistenzpflegekräfte unter Fortgewährung der entsprechenden Sozialleistungen ins Krankenhaus, in stationäre Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation und in stationäre Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge mitnehmen können. Demgegenüber halten CDU und CSU das “Poolen” von Leistungen, also nur gruppenweise genehmigte Leistungen etwa im Bereich der Fahrdienste oder im Freizeitbereich, wenn dies angemessen ist, für sinnvoll.

 

 

Wir werden uns in der nächsten Wahlperiode mit der Umsetzung dieses Gesetzes weiter befassen und prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

SPD

Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft hat sich mit dem Bundesteilhabegesetz bereits deutlich verbessert. Die Person und ihre Selbstbestimmung stehen  im Mittelpunkt. Daran wollen wir anknüpfen und die Teilhabeleistungen stetig weiterentwickeln. Wir wollen, dass Betroffene ohne Diskriminierung und ohne großen Aufwand Zugang zu diesen Leistungen bekommen.

Im Bundesteilhabegesetz ist geregelt, dass Leistungen an mehrere Leistungsberechtigte nur dann gemeinsam erbracht werden können, soweit dies für den einzelnen Leistungsberechtigten zumutbar ist. Hierbei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände zu berücksichtigen. Wird die gemeinschaftliche Leistungserbringung als nicht zumutbar erachtet, kann sie auch nicht gegen den Willen der Betroffenen angewandt werden. Die individuelle Bedarfsdeckung steht dabeiaußer Frage.

Bündnis 90/Die Grünen

Für uns ist es nicht nur ein Gebot der Menschenrechte, dass jeder Mensch wohnen, leben, lernen, arbeiten und die Freizeit verbringen können, wo, wie und mit wem sie wollen. Das Gleiche gilt für die Entscheidung darüber, von wem sich Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen lassen möchten. Auch das gilt gerade auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Assistenzleistungen dürfen daher aus unserer Sicht nur dann gepoolt werden, wenn alle Beteiligten es wollen. Die entsprechenden Änderungen im BTHG wollen wir vornehmen.

Die Linke

Die in der Antwort zur Frage 1 beschriebenen Kostenvorbehalte gipfeln in der Ermöglichung der gemeinschaftlichen Erbringung von Leistungen (Zwangspooling). DIE LINKE teilt die Kritik von Selbstvertretungsorganisationen ausdrücklich. Diese menschenunwürdige Regelung muss – wie viele weitere auch – umgehend abgeschafft werden. Auch findet sich im BTHG keine Definition von Assistenz gemäß der UN-BRK und keine bedarfsgerechte und vollständig einkommens- sowie vermögensunabhängige Gewährleistung der persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen (insb. Im Ehrenamt und bei Freizeitaktivitäten). Der Behinderungsbegriff der UN-BRK wurde wie beim Behindertengleichstellungsgesetz falsch übernommen – dies ist nicht akzeptabel. Die wichtige unabhängige Beratung wird zwar eingeführt, aber finanziell bis 2022 befristet und es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Beratung im Sinne des Peer Counseling, geschweige denn auf eine barrierefreie Ausgestaltung dieser. Dies muss geändert werden.

FDP

Wir Freie Demokraten können uns im Grundsatz unabhängigere Regelungen zur Assistenz vorstellen. Zur Normalität gehört auch für behinderte Menschen für uns auch die eigenverantwortliche Disposition von Ressourcen. Diesem Ziel dient am besten ein persönliches Budget. Damit entscheiden Betroffene selbst, wann und wofür sie das Budget für alleinige und gemeinsame Assistenz einsetzen.
Frage 4 - Schulische Inklusion
4. Wird sich Ihre Partei für schulische Inklusion einsetzen?

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Deutschland ein inklusives Bildungssystem gewährleistet. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu beschulen, wobei die Förderung der Kinder mit Behinderung auch an den Regelschulen durch Förderschullehrer sichergestellt sein muss? Wie ist die Auffassung Ihrer Partei zu Förderschulen? Finden Sie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zielführend oder sehen Sie die Gefahr, dass durch ein Doppelsystem von Förderschulen einerseits und zugleich Unterrichtung behinderter Kinder in Regelschulen andererseits die Inklusion an den Regelschulen aufgrund von Ressourcenmangel leidet?

CDU

4. Wird sich Ihre Partei für schulische Inklusion einsetzen? Für CDU und CSU ist das Thema „Bildung“ der Schlüssel zur Teilhabe. Dabei liegt uns die Unterstützung von Kindern mit Behinderungen und ihren Angehörigen besonders am Herzen. CDU und CSU wollen Kinder mit Behinderungen und chronisch kranke Kinder stärker in den Regelunterricht einbeziehen, dabei aber nicht auf individuelle Förderung verzichten. Unser Ansatz dabei lautet: „So viel Inklusion wie möglich – so viel besondere Förderung wie nötig“.

 

Die inklusive Schule werden wir daher weiter voranbringen. Inklusive Schule heißt für uns, dass wir den Menschen in den Mittelpunkt stellen: Jeder Schüler muss bestmöglich gefördert und unterstützt werden. Voraussetzung dafür sind Barrierefreiheit, gut ausgebildete Lehrer und genügend Förderlehrerstunden. Zugleich sprechen wir uns dafür aus, Förderschulen zu erhalten, wo dies im Interesse der Kinder mit besonderem Förderbedarf liegt.

SPD

Das inklusive Leben muss von Anfang an gelernt werden und erlebbar sein; von der Kita über die Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zu weiteren Bildungseinrichtungen. Wir unterstützen inklusive Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie. Insbesondere auch dadurch, dass wir die notwendigen räumlichen, technischen und personellen Ressourcen verbessern.

Bündnis 90/Die Grünen

Unser Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler an inklusiven Schulen unterrichtet werden können. Hierfür müssen die heutigen Regelschulen besser ausgestattet werden. Dazu gehört zum einen, Schulen mit finanzieller Unterstützung des Bundes barrierefrei umzubauen. Zum anderen müssen mehr Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Ergo- und Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie andere Fachkräfte an den Schulen arbeiten. Zudem sollten mittelfristig alle Lehrerinnen und Lehrer sonderpädagogische Grundkenntnisse haben. Unterricht in Teams sollte die Regel werden, deren Zusammensetzung wollen wir aber nicht starr vorgeben, sondern von der Situation in der jeweiligen Klasse abhängig machen. Solange die Bedingungen an den Regelschulen noch nicht inklusiv sind, halten wir ein Wahlrecht der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler für notwendig, auch um die Akzeptanz des Systemwechsels zu erhöhen. Wir sehen aber auch die Gefahr, dass der unveränderte Weiterbetrieb der Förderschulen Fachkräfte, Gebäude und Mittel bindet, die für gelingende Inklusion benötigt werden. Daher streben wir ein allmähliches Auslaufen des Förderschulsystems an.

Die Linke

Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung steht auch Deutschland vor der Aufgabe, das Bildungssystem inklusiv umzugestalten. Dabei gibt es auch im Schulbereich erheblichen Nachholbedarf. Inklusive Bildung erfordert nicht nur gut vorbereitete Lehrkräfte und andere pädagogische und therapeutische Fachkräfte, sondern teilweise auch andere Lehr- und Lernmittel, eine andere technische und räumliche Ausstattung derSchulen und des Schulumfeldes und natürlich auch Schulgebäude mit Arbeits- und Lernbedingungen, mit denen man die neuen Herausforderungen gut meistern kann. Im Bereich Bildung erfordert es eine grundlegend neue Lehr- und Lernkultur, die alle Lernenden in ihrer Individualität respektiert und wertschätzt, die die Fähigkeiten jeder und jedes Einzelnen erkennt und fördert und zum bestmöglichen Lernerfolg führt. Dazu bedarf es zusätzlicher Ressourcen, wie ausreichenden und barrierefreien Raum, die Ausstattung mit Lehr-, Lern- und Hilfsmitteln, mehr gutausgebildetes Personal und pädagogische wie therapeutische Unterstützungssysteme. Die individuelle Förderung muss den Lernenden folgen, nicht umgekehrt. Das aufwändige Antragssystem muss entbürokratisiert und rechtlich zusammengeführt werden. Für Schule, Hort und außerschulische Bildungsangebote dürfen keine unterschiedlichen Standards und Rechtsansprüche gelten. Was für einen Lernort gewährt wurde, muss auch für die anderen in gleicher Weise zur Verfügung stehen. Förderschulen stehen dem Prinzip der Inklusion entgegen, eine gute inklusive Beschulung ist aber nur unter den zuvor beschriebenen Bedingungen möglich. Bildung ist zwar Ländersache, aber die Umsetzung inklusiver Bildung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Auch im Bereich der Umsetzung von inklusiver Bildung muss die Kooperation zwischen Bund und Ländern darum ausgebaut und das Kooperationsverbot in der Bildung komplett aufgehoben werden. Darüber hinaus muss dafür Sorge getragen werden, dass die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Bereichen inklusiv ausgerichtet ist. Die Verantwortlichkeit für die Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen mit Behinderung ist bei der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII mit Rechtsanspruch anzusiedeln. Die Kinder- und Jugendhilfe ist dafür finanziell, personell und strukturell entsprechend auszustatten.

FDP

Die Schließung von Förderschulen, in denen Kinder passend zu ihrem Bedarf gefördert werden konnten, ist ein Fehler, da dies meist nicht dem Kindeswohl dient und oft auch gegen den Elternwillen vorgenommen wird. Das Ziel, Kinder mit Förderbedarf weitgehend in Regelschulen zu integrieren, ist richtig und wird seit Jahrzehnten in Deutschland verfolgt. Das radikale Verständnis einer kompromisslosen Inklusion, wie es vielfach gefordert und betrieben wird, nimmt aber weder auf den Förderbedarf des Einzelnen noch auf die Integrationsfähigkeit von Regelklassen Rücksicht.

Gemeinsamer Unterricht soll bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Wir fordern daher für eine bestmögliche Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts verbindliche Basisstandards. Kann diesen Basisstandards zum Beispiel durch fehlendes Fachpersonal oder mangelnde Ausstattung nicht entsprochen werden, dürfen an diesen Schulstandorten keine inklusiven Lerngruppen gebildet werden.

Wir Freie Demokraten erkennen die UN-Behindertenrechtskonvention an und setzen uns für derenUmsetzung ein. Das erfordert eine erhebliche Kraftanstrengung, damit die inklusive Schule ein Erfolg für alle Schülerinnen und Schüler wird. Derzeit fehlen Sonderpädagogen sowohl an Förderschulen als auch an Regelschulen. Diese Lücke kann nicht dadurch geschlossen werden, dass alle Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult werden. Aufgrund der Betreuung von deutlichmehr Klassen und der Wegzeiten brauchen wir viel mehr Sonderpädagogen als bislang. Neue Sonderpädagogen gewinnen wir aber nur durch die Ausbildung. Aktuell ist das Angebot auf dem Arbeitsmarkt erschöpft. Hinzu kommt, dass viele Detailfragen nicht geklärt sind: Die Kommunen übernehmen zum Teil nicht den Transport zu Sonderveranstaltungen der Schulen wie Sportfesten. Für notwendige Maßnahmen wie Medikamentengabe und Sondenernährung fehlen rechtssichere und vertretbare Lösungen – beispielsweise durch die Hinzuziehung pflegerischen Personals. Für die Schulbegleitung fehlen landeseinheitliche Standards. Wir wollen die Möglichkeit eröffnen, die kindbezogene Schulbegleitung zu bündeln, damit die ganze Klasse davon profitiert. Als Übergangsschritt, der eine möglichst gute Inklusion bereits jetzt erlaubt, wollen wir Kooperationsklassen einrichten (Förderschulklassen an Regelschulen).

Frage 5 - Einkommens- und Vermögensanrechnung
5. Beabsichtigt Ihre Partei, sich für die vollständige Aufhebung der Einkommens- und Vermögensanrechnung für behinderungsbedingte, notwendige Teilhabeleistungen einzusetzen?

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde der Vermögensfreibetrag zumindest für behinderungsbedingt erforderliche Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe auf circa 50.000 Euro ab 2020 erhöht. Eine gleichberechtigte Teilhabe ist damit jedoch noch nicht erreicht: eine Altersabsicherung, zum Beispiel durch Investitionen in nicht selbst genutztes Wohneigentum, ist einem Menschen mit Behinderung auch bei guter Ausbildung und lukrativer Berufstätigkeit nicht gestattet. Die neue Einkommensanrechnung stellt in vielen Fällen, insbesondere bei Akademikern mit entsprechend gutem Einkommen, sogar eine wesentliche Verschlechterung im Vergleich zur alten Rechtslage dar. So können bei einem hohem Einkommen letztlich sogar mehr als 20% des Bruttoeinkommens nach Steuern und Sozialabgaben, also vom Nettoeinkommen, noch zusätzlich als Einkommensbeitrag für behinderungsbedingt erforderliche Hilfestellungen verlangt werden. Beabsichtigt Ihre Partei hier Änderungen?

CDU

Die Reform der Eingliederungshilfe ist eines der wichtigsten Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode. Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Das BTHG ist ein modernes Leistungsrecht, das die Lebenssituation vieler Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern wird. Dafür wird der Bund künftig aufwachsend und ab dem Jahr 2020 jährlich 766 Millionen Euro mobilisieren und so die Länder und Kommunen bei der Finanzierung der Leistungen aktiv unterstützen. Die zentralen Verbesserungen treten in drei Reformstufen bis 2023 in Kraft:

 

– Menschen mit Behinderungen müssen nicht länger mehrere Anträge bei verschiedenen Trägern stellen. Zukünftig reicht ein Reha-Antrag aus, um die verschiedenen Leistungen wie aus einer Hand zu erhalten.

– Bundesweit entsteht ein Netzwerk unabhängiger Beratungsstellen, vor allem in den Regionen, in denen es heute keine Angebote gibt.

– Menschen mit Behinderungen, die erwerbstätig sind und EGH beziehen, können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Ab 2020 wird das Einkommen bis 30.000 Euro frei sein. Wer mehr verdient, leistet einen prozentualen Eigenbeitrag zu seinen Fachleistungen. Das Vermögen wird für diese Gruppe bis ca. 50.000 Euro anrechnungsfrei bleiben. Ab 2020 wird auch das Einkommen und Vermögen des (Ehe-)Partners anrechnungsfrei.

– Für die 300 000 Beschäftigten in den Werkstätten wird das Arbeitsförderungsgeld auf 52 Euro verdoppelt. Für Empfänger von Grundsicherungsleistungen wird der Vermögensfreibetrag von heute 2.600 auf 5.000 Euro erhöht. – Nicht zuletzt schafft das BTHG neue Jobchancen in Betrieben und bessere Leistungen in Werkstatt, Weiterbildung und Studium. Im Zuge der Evaluierung des Bundesteilhabegesetzes werden wir prüfen, ob und in welchen Bereichen das Gesetz weiterentwickelt werden muss.

SPD

Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir schrittweise Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bis 2020 vereinbart. Kern ist dabei die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen.

Das Gesetz sieht vor, dass in einer ersten Stufe, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, Beziehende von Leistungen der Eingliederungshilfe von Verbesserungen bei der Anrechnung von eigenem Erwerbseinkommen und von einem gegenüber dem geltenden Recht deutlich erhöhten Vermögensfreibetrag profitieren.

In einer zweiten Stufe, die zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird das derzeitige, dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren durch ein Eigenbeitragsverfahren ersetzt, dessen Grundlage der Steuerbescheid ist. Partnereinkommen werden ab 2020 gar nicht mehr berücksichtigt. Ab 2020 bleiben 50.000 Euro von Vermögen frei. Wir sind sicher, dass damit alle, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, profitieren.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Teilhabeleistungen dienen dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Dieser Ausgleich gelingt nur, wenn die Leistungen nicht selbst mit-finanziert werden müssen. Das ist für uns ein Gebot der Menschenrechte und der Gerechtigkeit. Die entsprechenden Änderungen wollen wir vornehmen.

Die Linke

Ja: DIE LINKE fordert schon seit Jahren, bedarfsgerechte Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen vollständig unabhängig von Einkommen und Vermögen in allen Lebensbereichen zu garantieren. Dafür wird sich DIE LINKE auch zukünftig engagieren. Entsprechende Vorschläge und Initiativen wurden bisher leider immer im Bundestag abgelehnt (s.o.).

FDP

Ja, im Rahmen einer Prüfung zur Angleichung der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei notwendigen Teilhabeleistungen mit den entsprechenden Sozialleistungen halten wir dies für unterstützenswert.
Frage 6 - Beschäftigungsquote / Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
6. Wird Ihre Partei Maßnahmen ergreifen, um eine höhere Beschäftigungsquote behinderter Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu erreichen oder vertreten Sie die Auffassung, das Werkstätten für Menschen mit Behinderung eine geeignete Lösung zur Beschäftigung behinderter Menschen sind?

Noch immer ist für erwachsene Menschen mit Behinderung oft die Werkstatt für behinderte Menschen die einzige Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist zudem erheblich höher als die von Menschen ohne Behinderung. Welche Maßnahmen planen Sie zu treffen?

CDU

CDU und CSU haben sich dafür eingesetzt, dass neue Jobchancen in Betrieben entstehen. Sie haben für bessere Leistungen in den Werkstätten, bei der Weiterbildung und im Studium gesorgt. Damit mehr Menschen mit Behinderungen aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln können, wurde das „Budget für Arbeit“ eingeführt: Betriebe, die Menschen mit Behinderungen einstellen, erhalten daraus einen Lohnzuschuss. Zugleich sind wir der Auffassung, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) am Arbeitsleben weiterhin ihren Platz haben.

 

Darüber hinaus bieten Inklusionsbetriebe Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtige, tariflich entlohnte Arbeitsplätze. Inklusionsbetriebe beschäftigen bis zu 40 Prozent Schwerbehinderte. Sie bieten vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen einen optimalen Arbeitsrahmen und erlauben ihnen, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bleiben. Für Inklusionsbetriebe wurde ein 150-Millionen-Euro-Förderprogramm auf den Weg gebracht. Damit sollen bis 2018 Neugründungen gefördert und über 5000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap geschaffen werden. Damit Inklusionsbetriebe und Werkstätten im wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen können, werden sie in öffentlichen Vergabeverfahren besonders berücksichtigt.

Das bewährte Instrument der Ausbildungsbegleitenden Hilfen wurde ebenfalls gestärkt. Mit der neuen „assistierten Ausbildung“ bekommen sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche die Chance, eine Ausbildung in Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beginnen. Ihnen zur Seite steht ein Betreuer, der sie und die Arbeitgeber während der Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss unterstützt.

Ohne Schulabschluss ist es in der Regel schwer, eine Ausbildungsstelle zu finden. Die Initiative „Bildungsketten“ soll sicherstellen, dass möglichst viele junge Menschen ihren Schulabschluss schaffen. Dazu unterstützen sogenannte Berufseinstiegsbegleiter die Jugendlichen schon in der Schule und später beim Übergang in eine betriebliche Ausbildung. Sie halten den Kontakt zu Lehrern, Eltern und Ausbildern. Berufseinstiegsbegleiter ermöglichen vor allem Jugendlichen mit Behinderung einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.

Um junge Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG/42m HWO ausbilden zu können, müssen zurzeit Ausbilder eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) vorweisen. Sie umfasst 320 Stunden. Berichte aus der Praxis zeigen, dass diese Vorgabe Ausbildungsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt verhindert. Ziel muss es sein, den Ausbildungsweg zu entbürokratisieren, um mehr Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung, der Bundesregierung und den Sozialpartnern soll für Menschen mit Behinderungen das Berufsspektrum durch weitere bundeseinheitliche Ausbildungen zu Fachpraktikern sowie durch berufsanschlussfähige Teilqualifikationen erweitert werden. Dadurch sollen auch praktisch Begabte ihren Weg in eine anerkannte Berufsausbildung gehen können.

SPD

Wir streben einen inklusiven Arbeitsmarkt an, der allen Menschen eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten ermöglicht und ihnen die dafür notwendige Unterstützung bietet. Alle Menschen sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt faire Perspektiven haben. Lohndiskriminierung von Menschen mit Behinderung wollen wir vermeiden.

Der Übergang von der Schule zur Ausbildung und zum Beruf soll ebenso verbessert werden wie der Weg von Werkstätten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Zum 1. Januar 2018 wird das Budget für Arbeit bundesweit als Regelleistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir gestalten den Arbeitsmarkt inklusiv. Wer arbeiten möchte, soll die Möglichkeit dazu bekommen. Wir wollen, dass der Arbeitsmarkt so flexibel wird, dass auch Menschen, die nur wenige Stunden arbeiten können oder viel Unterstützung brauchen, ihren Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Dazu werden wir die vorhandenen Instrumente der Arbeitsförderung stärker als bisher einsetzen und sie einfacher und transparenter machen. Darüber hinaus ist es unser Ziel, dass viele Menschen, die heute noch in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Hierzu bedarf es der Ausweitung der Unterstützten Beschäftigung, dauerhafter Lohnkostenzuschüsse undder Verzahnung der Leistungen des SGB III und der Eingliederungshilfe (Budget für Arbeit). Wir sind für die Anhebung der Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf 6%.Arbeitgeber, die deutlich weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als sie müssten, sollen mehr Ausgleichsabgabe zahlen.

Die Linke

Es fehlen im BTHG wirksame systematische Schritte in Richtung Inklusion im Arbeitsleben. DIE LINKE fordert die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt – so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich; die Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozentsowie die Anhebung der Ausgleichsabgabe; die Änderung der Arbeitsstättenverordnung zur Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumwelt; den Ausbau von Inklusionsunternehmen/-abteilungen und die Verbesserung von Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Bevor Menschen mit Behinderungen von den Institutionen der Bundesagentur für Arbeit an WfbM verwiesen werden, ist verpflichtend zu prüfen, ob sie nicht mit den entsprechend ausgeweiteten begleitenden Förderungen und Unterstützungsangeboten in Inklusionsunternehmen/-abteilungen/-projekten beschäftigt werden können. An diesem Verfahren sollten auch die von den betroffenen Menschen gewünschten Organisationen/Verbände von Menschen mit Behinderungen beteiligt und angehört werden. Bevor die Betroffenen ihre Entscheidung selbstbestimmt treffen, ist ihnen eine unabhängige Beratung anzubieten. DIE LINKE fordert auch, den personenzentrierten Ansatz als Instrument ohne Kostenvorbehalt auszugestalten. Dafür sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedarfsgerecht auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, am Lebenslagenansatz orientierten Bedarfsfeststellungsverfahrens auszugestalten. Für Verlässlichkeit und Planbarkeit sind Förderungen trägerübergreifend und langfristig zu gewähren, auch in Form von dauerhaften Lohn-, Gehalts- sowie Mobilitätszuschüssen. Das eingeführte Budget für Arbeit ist als Leistungsanspruch bedarfsgerecht auszugestalten. Dieses darf nicht von den Ländern unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Übergangswege in reguläre Beschäftigung wie der „Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor“ und die „Unterstützte Beschäftigung“ sind zu erweitern, beispielsweise durch dauerhafte Berufsbegleitung, und aus Bundesmitteln langfristig zu sichern. Die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollte stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Dafür sind den Beschäftigten bedarfsgerechte und langfristige Förderungen und Unterstützungsangebote bereitzustellen.(Bundestagsdrucksache 18/5227).

FDP

Wir sind der Auffassung, dass es möglich sein muss von einem eigenem Einkommen zu leben. Unser erstes Ziel ist es daher, dass jeder Arbeitswillige einen Arbeitsplatz, auch auf dem ersten Arbeitsmarkt, findet. Ein eigenes Einkommen aus eigener Arbeit ist für Liberale unverzichtbarer Bestandteil eines Lebens in Würde und Selbstbestimmung. Bezuschussung und Abhängigkeit von staatlichen Leistungen kann und darf nur der Ausnahmefall sein. Wir treten in diesem Zusammenhang für bessere Teilhabemöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt ein.

Bereits mit der Arbeitsmarktreform von 2011 haben wir den Weg von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert, indem bei der Ausgestaltung der Berufsorientierungsmaßnahmen ausdrücklich die besonderen Bedürfnisse junger Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderter junger Menschen Berücksichtigung finden.

Frage 7 - Mindestlohn in Werkstätten
7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, jedenfalls den Mindestlohn erhalten?

Während ein Werkstattplatz den Staat tausende Euro kosten kann, erhalten die Beschäftigten für eine Vollzeitbeschäftigung meist nur ein Taschengeld in Höhe von 200 bis 300 €. Vom Mindestlohngesetz profitieren sie nicht. Wird ihre Partei versuchen, dies zu ändern?

CDU

CDU und CSU setzen sich für einen flächendeckenden Mindestlohn auf dem ersten Arbeitsmarkt ein. Demgegenüber ist die Arbeit von Menschen mit Behinderung in den §§ 136 ff SGB IX geregelt. Im Gegensatz zu einem konventionellen Arbeitsverhältnis, welches ein Austauschverhältnis zwischen weisungsgebundener Arbeit und Vergütung ist, kommt in einem Werkstattverhältnis als maßgeblicher zusätzlicher Aspekt noch die Betreuung und Anleitung der behinderten Menschen hinzu. Damit stehen Menschen mit Behinderungen, die in der Werkstatt tätig sind, in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Deshalb steht Ihnen auch nicht der Mindestlohn zu. In Integrationsbetrieben kann der Mindestlohn durch Ausgleichsanteile erreicht werden.

SPD

Wir werden das Angebot der Inklusionsbetriebe und Werkstätten im Hinblick auf einen inklusiven Arbeitsmarkt weiterentwickeln, um mehr Durchlässigkeit zu erreichen. Der besondere Charakter der Werkstattarbeit bleibt aber bestehen. Es steht nicht die Umsatzmaximierung im Vordergrund der Werkstattarbeit: Berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung, therapeutische und pflegerische Maßnahmen arbeitsbegleitend während der Beschäftigungszeit reduzieren den Zeitanteil für Arbeit, die mit dem ersten Arbeitsmarkt vergleichbar wäre. Insoweit bleiben besondere Verdienst- und Rentenregelungen in Werkstätten gerechtfertigt.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir sind für eine faire Entlohnung von Werkstattbeschäftigten, die deutlich höher ausfallen muss als die bisherigen durchschnittlichen 180 € pro Monat. Unser Ziel ist es aber auch, Werkstätten von Orten, an denen Menschen ihr gesamtes Arbeitsleben verbringen, zu Einrichtungen umzugestalten, die Menschen mit Behinderungen je nach Bedarf so lange qualifizieren und unterstützen, bis sie außerhalb der Werkstatt arbeiten können. Die Frage, wie das zu erreichen ist und ob das Mindestlohngesetz dann das passende Instrument ist, prüfen wir noch.

Die Linke

Die Anhebungen der Grenzen für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Teilhabeleistungen durch das BTHG sind zwar zu begrüßen, reichen aber nicht aus. So auch bei den leichten Verbesserungen beim Werkstattentgelt und den Anrechnungsbedingungen für Werkstattbeschäftigte. Wir wollen die Werkstätten schrittweise zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung und für gute Arbeit von Menschen mit Behinderungen umgestalten. Dafür wollen wir ein Konzept „Zukunft der Werkstätten“ erarbeiten, das unter anderem Aussagen über die finanzielle Neustrukturierung der Werkstätten trifft. Ausgangspunkt ist dabei das Recht auf tarifliche Entlohnung unter Beibehaltung der erforderlichen Nachteilsausgleiche und der jetzigen Rentenansprüche. Beschäftigte in WfbM haben aus unserer Sicht ein Recht auf ein reguläres Arbeitsverhältnis. DIE LINKE fordert, bei Beibehaltung der erworbenen Rentenansprüche den „arbeitnehmerähnlichen Status“ perspektivisch aufzuheben. Menschen mit Behinderung auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern sind tariflich nach dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zu entlohnen (Bundestagsdrucksache 18/5227). Langfristig wollen wir das derzeitige Werkstattsystem durch diese Umgestaltungen überflüssig machen.

FDP

In einigen Fällen sind wir Freien Demokraten für eine Ausnahme vom üblichen Mindestlohn, so etwa bei der Integration von Flüchtlingen oder Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt.

 

Wir sind jedoch auch grundsätzlich der Meinung, dass für jeweils marktüblich Leistungen auch marktübliche Preise zu bezahlen sind, was sich natürlich auf die Löhne auswirken sollte. Die jeweilige Lohngestaltung obliegt grundsätzlich den Vertrags- oder Tarifparteien und sollte nur im Einzelfall bei Missbrauchsgefahr überprüft werden.

Frage 8 - Bundeseinheitlicher Nachteilsausgleich
8. Werden Sie sich nach der Wahl für bundeseinheitliche Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung einsetzen?

Menschen mit Behinderung, die keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, sind auf anderefinanzielle Nachteilsausgleiche angewiesen. Bewährt hat sich hier seit vielen Jahrzehnten z.B. das Blindengeld. Hierbei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung der Länder, die immer wieder der Sparpolitik zum Opfer fällt. Inzwischen kann von einheitlichen Lebensverhältnissen in Deutschland bei blinden Menschen nicht mehr die Rede sein. Werden Sie sich nach der Wahl für eine bundeseinheitliche, gerechte Blindengeldlösung einsetzen, die auch die Belange von hochgradig sehbehinderten und von taubblinden Menschen berücksichtigt? Werden Sie sich für ein Bundesteilhabegeld einsetzen, dass die Bedarfe aller Menschen mit Behinderung berücksichtigt?

CDU

Das Blindengeld ist ein monatlicher Nachteilsausgleich für blinde Menschen. Dieser dient dazu, Ausgaben, die aufgrund der Behinderung entstehen, zu begleichen. Das Blindengeld ist nicht Teil der Eingliederungshilfe und des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG), sondern eine freiwillige Leistung des einzelnen Bundeslandes. Die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland deshalb auch sehr unterschiedlich. Die Bundesländer zahlen Leistungsberechtigten Landesblindengeld. Blinde, die sich in einer stationären Einrichtung befinden, erhalten in der Regel 50 Prozent des Betrags.

 

Da das Blindengeld eine freiwillige Leistung der Länder ist, hat das neue BTHG auch keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Blindengeldes. Die durchschnittliche Blindengeldzahlung beträgt in den alten Bundesländern im Durchschnitt aktuell 441 Euro, in den neuen Bundesländern 324 Euro monatlich. Bei einer bundesweiten Angleichung gilt es zu bedenken, dass eine Angleichung der Höhe der Leistungen insbesondere für die Leistungsberechtigten (18 – 60 Jahre) in Nordrhein-Westfalen negative Auswirkungen haben könnte, wenn es hier nicht zu einer Angleichung nach oben kommen würde. Blinde von 18 bis 59 Jahren erhalten in Nordrhein- Westfalen 681,70 Euro monatlich, Blinde bis 17 Jahre 431,44 Euro monatlich, Blinde ab 60 Jahren 473 Euro monatlich und hochgradig Sehbehinderte ab 16 Jahren 77 Euro monatlich.

Zusätzlich zum Blindengeld wird Blindenhilfe im Rahmen der Sozialhilfe gewährt und ist eine Leistung für als Blinde anerkannte Menschen. Für eine Leistungsgewährung muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die die Einkommens- und Vermögensgrenze nach §§ 85 ff., 87 Abs. 1 SGB XII sowie 82 und 90 SGB XII nicht überschreiten, d. h. nur bis 2.600 Euro ansparen sowie neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 808 Euro verdienen.

Auch Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin werden herangezogen. Außerdem werden das Landesblindengeld vollständig und Leistungen aus der Pflegeversicherung teilweise auf die Blindenhilfe angerechnet. Die Höhe der Blindenhilfe beträgt für blinde Menschen ab 18 Jahren: 681,75 Euro monatlich und für bis zu 17-Jährige 340,88 Euro monatlich (Stand: 2016).

CDU und CSU sehen zurzeit keinen Veränderungsbedarf bei den vorgenannten Regelungen zum Blindengeld bzw. der Blindenhilfe.

SPD

Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft hat sich mit dem Bundesteilhabegesetz bereits deutlich verbessert. Die Person und ihre Selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt. Daran wollen wir anknüpfen und die Teilhabeleistungen stetig weiterentwickeln. Das Bundesteilhabegesetz selbst hat mehrere Stufen des Inkrafttretens bis 2023, verbunden mit wissenschaftlichen Auswertungen und einer Begleitung durch den Gesetzgeber.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Aus unserer Sicht müssen Nachteile aufgrund einer Behinderung von der Gesellschaft ausgeglichen werden. Es ist unser Ziel, die finanziellen Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen zu einem Bundesteilhabegeld zusammen zu fassen.

Die Linke

Ja: DIE LINKE fordert bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte und einkommens- sowie vermögensunabhängige Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehört auch eine Pauschale wie ein anrechnungsfreies Teilhabegeld. Dieses gleicht behinderungsbedingte Nachteile finanziell aus. Das ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zusammenfassen und personenbezogen ausgestalten. Das persönliche Budget soll ausgeweitet und insbesondere durch Pauschalierung vereinfacht werden. Leistungen, die die Nachteile der Behinderung ausgleichen (Nachteilsausgleich), sollen einkommensunabhängig gewährt werden. Leistungen zum Lebensunterhalt hingegen werden, wie bei jedem anderen Leistungsempfänger auch, nach Bedürftigkeit gezahlt. In diesem Zusammenhang setzen wir uns dafür ein, dass ein an der Bedürftigkeit ausgerichteter Nachteilsausgleich stattfindet. Die jeweils zuständigen Stellen sind zu diesem Zweck auskömmlich auszustatten.
Frage 9 - Barrierefreiheit in Privatwirtschaft
9. Wie ist Ihre Auffassung zur Forderung, auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten?

Im Jahr 2016 wurde das BGG novelliert. Leider wurde die Forderung der Menschen mit Behinderung ignoriert, auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Was in anderen Ländern (z.B. Österreich, USA) längst Realität ist, scheint in Deutschland unmöglich. Weiterhin wird Menschen mit Behinderung echte Teilhabe so vorenthalten. Werden Sie dafür sorgen, dass auch im Privatsektor Barrierefreiheit vorgeschrieben wird?

CDU

Durch die Einführung der DIN-NORM 18040 für den öffentlichen Raum sowie den öffentlichen Verkehrsraum im Jahre 2010 und die Erweiterung des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das durch Artikel 19 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, haben wir moderne Standards für barrierefreies Bauen geschaffen.

 

Private Bauherren sind verpflichtet, beim Bauen die gesetzlichen Standards bei Neu- und Umbauten von öffentlich zugänglichen Gebäuden einzuhalten. Auch unterliegen private Bauherren einer gutachterlichen Bauabnahme, in deren Rahmen die Einhaltung gesetzlicher Standards überprüft wird. Bei Nicht-Abnahme unterliegt der private Bauherr der Pflicht zur Nachbesserung. Als Zwangsmaßnahme können die Bauraten vom Auftraggeber so lange einbehalten werden, bis die gesetzlich vorgegebene DIN-Norm und Standards erreicht sind. Auch eine Klage auf Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Standards ist möglich.

SPD

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.

Bündnis 90/Die Grünen

Für uns ist Barrierefreiheit auch im Privatsektor ein unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft. Die entsprechenden Änderungen wollen wir im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und im Behindertengleichstellungsgesetz vornehmen.

Die Linke

Ja: Menschen mit Beeinträchtigungen werden an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund vielfältiger Barrieren behindert. Dabei geht es um bauliche, kommunikative und kognitive Barrieren und vor allem um die Barrieren in den Köpfen. Die Beseitigung von Diskriminierungen und Barrieren aller Art ist eine der zentralen Forderungen der seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt stehen dabei Artikel 2, 3, 4 und 9 der UN-BRK. Es geht hierbei um die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung sind dafür eine Grundvoraussetzung.Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Bundestag hat die Linksfraktion in ihrem Antrag „Eine halb barrierefreie Gesellschaft reicht nicht aus – Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten“ (Bundestagsdrucksache 18/7874) eine umfassende Überarbeitung insbesondere des BGG, aber auch damit verknüpfend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefordert. Neben vielen weiteren Punkten wird darin auch die verbindliche Einbeziehung der Privatwirtschaft aufgeführt. Leider wurden unsere Vorschläge von der Koalition aus CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das gilt auch für eine Minimalverbesserung als Kompromissvorschlag, den das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) ausgearbeitet und den die Linksfraktion in den Bundestag als Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/8433) zur Dritten Beratung des Gesetzentwurfesder Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts – eingebracht hat. Darin forderte DIE LINKE, in das Gesetz angemessene, wirksame und verbindliche Regelungen aufzunehmen, mit denen gewährleistet ist, dass auch im neuen BGG und im weiterzuentwickelnden AGG die Verpflichtung zur Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sowie die Versagung angemessener Vorkehrungen als Benachteiligungsverbot festgeschrieben werden. Leider wurden auch diese notwendigen Minimalverbesserungen von CDU/CSU und SPD abgelehnt. DIE LINKE wird sich auch zukünftig für den Abbau von Diskriminierungen sowie die Vermeidung und Beseitigung von vielfältigen, bestehenden Barrieren einsetzen. Dafür will DIE LINKE ein Investitionsprogramm von jährlich einer Milliarde Euro auf einen Zeitraum von fünf Jahren auflegen. Das „universelle Design“ (Artikel 2 UN-Behindertenrechtskonvention) sollte zum gestalterischen Grundprinzip in allen Lebensbereichen gemacht werden. Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen dürfen nur in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen, wozu die Schaffung beziehungsweise Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium gehört.

FDP

Wir Freie Demokraten fordern mehr Barrierefreiheit. Die Möglichkeit, an allen Facetten des Lebens teilzunehmen, ist Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Gesetzliche Regelungen im privatwirtschaftlichen Bereich, die Anforderungen stellen, die nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu erfüllen wären, lehnen wir jedoch ab.
Frage 10 - Barrierefreiheit in Medien
10. Werden Sie sich nach der Wahl für mehr Barrierefreiheit in den Medien einsetzen?

Sinnesbehinderte Menschen sind auf Barrierefreiheit angewiesen, um Medien nutzen zu können. Hierzu zählen im Fernsehen u.A. Untertitel und Gebärdensprache für schwerhörige und gehörlose Menschen, sowie Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen. Auch im Internet sind diese Angebote nötig. Werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier Angebote in den Medien einsetzen? Machen Sie sich für verbindliche Quoten von barrierefreien Sendungen im öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehen stark? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Geltungsbereich der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auch auf Angebote der Privatwirtschaft ausgeweitet wird?

CDU

Sinnesbehinderte Menschen sind auf Barrierefreiheit angewiesen, um Medien nutzen zu können. Hierzu zählen im Fernsehen u. a. Untertitel und Gebärdensprache für schwerhörige und gehörlose Menschen sowie Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen. Auch im Internet sind diese Angebote nötig.

 

CDU und CSU setzen sich für eine barrierefreie Medienvielfalt in Deutschland ein. Öffentlich- rechtliche Sender schaffen immer mehr barrierefreie Fernseh-, Radio- und Internetangebote. Dieser Trend muss sich fortsetzen.

Bei den acht größten Privatsendern sind immer noch 96 Prozent der TV-Angebote nicht untertitelt. Auch sie müssen auf die Zielgruppe Menschen mit Behinderungen zugehen und mehr Untertitel sowie Audiodeskriptionen anbieten.

Wir setzen uns dafür ein, dass Nachrichtensendungen in Leichter Sprache vermehrt im Radio, Fernsehen und Internet angeboten werden. Dadurch kann die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, aber auch mit geringen Deutschkenntnissen, erhöht werden.

Zu verbindlichen Quoten von barrierefreien Sendungen im öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehen:

Wir wollen, dass Bewilligungen von Fördermitteln des Bundes, insbesondere für Investitionen, grundsätzlich nur bei Einhaltung von barrierefreien Standards erfolgen. Dies ist heute bereits bei der Filmförderung der Fall und soll auch auf den Kulturbereich ausgeweitet werden.

Zur Ausweitung Geltungsbereich der Barrierefreie-lnformationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auch auf Angebote der Privatwirtschaft:

Mit Novellierung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) haben CDU und CSU durchgesetzt, dass die Bundesbehörden einen Teil ihrer Internetseiten für gehörlose Menschen aufbereiten müssen. CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass auch die Privatwirtschaft entsprechende Angebote für gehörlose Menschen macht und setzen hier u. a. auf das Instrument der Zielvereinbarung.

Darüber hinaus hat sich der Bund mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen. Die Bundesländer haben mit ihren Landesgleichstellungsgesetzen nachgezogen. In diesem Zusammenhang haben CDU und CSU auch festgelegt, dass Firmen, die vom Bund Drittmittel erhalten, künftig an die Richtlinien des BGG gebunden sind. Damit wirkt das Gesetz mittelbar in die Wirtschaft hinein. Eine neue Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird Bundesbehörden künftig beim Thema Barrierefreiheit unterstützen und mittelfristig auch Private, Kommunen und öffentliche Einrichtungen beraten.

SPD

Das gesellschaftliche Leben muss auf allen Ebenen für Menschen mit Behinderung inklusiv gestaltet werden. Dabei sind Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen unverzichtbar und brauchen bessere gesetzliche Bestimmungen.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Da Barrierefreiheit in den Medien ein unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft. Die entsprechenden Änderungen wollen wir im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und im Behindertengleichstellungsgesetz vornehmen. Wir werden auf Bundesebene tun, was auf Bundesebene machbar ist, um den Zugang zu den Medien barrierefrei zu machen. Viel liegt hier aber im Zuständigkeitsbereich der Länder.

Die Linke

Ja: DIE LINKE fordert gemäß der UN-BRK die barrierefreie Zugänglichkeit und die barrierefreie Nutzbarkeit aller Medienangebote für alle Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Dazu gehören Untertitelung, Gebärdendolmetschung und Audiodeskription sowie Beiträge in Leichter Sprache im Fernsehen, Radio und im Internet. Hierfür müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch sind Filmförderungen an den Grundsatz umfassender Barrierefreiheit zu binden und schrittweise alle Filme für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten und dabei alle Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Selbstverständlich muss auch der Geltungsbereich der BITV 2.0 verbindlich auf die Privatwirtschaft ausgedehnt werden.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für den Ausbau der barrierefreien Angebote im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk durch eine neue Gebührenverordnung ein, indem eine neue Gebührenordnung auf den Weg gebracht wird. Weiterhin setzen wir uns für eine Verbesserung der barrierefreien Filmförderung ein. Filmproduzenten sollen Audiodeskription und Untertitel anbieten, wenn sie die volle Förderung des Deutschen Filmförderfonds in Anspruch nehmen wollen.

AfD

Leider haben wir von der AfD keine Antworten erhalten.