Wahlprüfsteine
Als Disabled People Organisation “AbilityWatch” möchten wir es den Menschen mit Behinderung ermöglichen, ihre Wahlentscheidung für die Bundestagswahl 2017 daran orientieren zu können, welche Ziele die Parteien im Hinblick auf die Belange behinderter Menschen verfolgen. Untenstehende Frage haben wir den Parteien mit der Bitte, die Fragen entsprechend Ihrer Programmatik zu beantworten, zugesendet.
Wählen gehen!
Fragen \ Parteien | CDU / CSU | SPD | Bündnis 90/Die Grünen | Die Linke | FDP |
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Wunsch- und Wahlrecht |
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Deinstitutionalisierung | |||||
Zwangspoolen | |||||
Schulische Inklusion / Förderschulsystem |
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Einkommens- und Vermögensanrechnung |
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Beschäftigungsquote / Werkstätten |
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Mindestlohn in Werkstätten |
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Bundeseinheitlicher Nachteilsausgleich |
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Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft |
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Barrierefreiheit in Medien |
Frage 1 - Wunsch- und Wahlrecht
Menschen hinsichtlich der Wohnform einsetzen?
Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass zu gewährleisten ist, “dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben”.
Das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz lässt jedoch Kostenträgern wie bisher die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung auf eine Wohnform zu verweisen, in der sie nicht leben möchten, sofern dies kostengünstiger ist und das Amt dies für zumutbar hält. Viele Betroffene können sich hiergegen rechtlich nicht zur Wehr setzen und müssen deshalb z.B. gegen ihren Willen in ein Heim ziehen bzw. dürfen nicht ausziehen.
Wir fordern deshalb, dass bundesrechtlich geregelt wird, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen frei ihre Wohnform und ihren Wohnort wählen können und nicht verpflichtet sind, in einer bestimmten Wohnform zu leben.
Unterstützt ihre Partei diese Forderung?
CDU
CDU und CSU werden Sorge dafür tragen, Vorschriften und Fördermaßnahmen so weiterzuentwickeln, dass Sie dem Wunsch der Menschen Rechnung tragen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Menschen mit Behinderungen sollen in jedem Alter ihr Leben möglichst unabhängig am Wohnort ihrer Wahl führen können.
Wir werden auch weiterhin Programme zur Förderung barrierefreier Neubauten und Umbauten aufrechterhalten. Die für den sozialen Mietwohnungsbau zur Verfügung stehenden Mittel werden schon jetzt nur noch unter der Voraussetzung vergeben, dass alle Wohnungen normgerecht barrierefrei gestaltet sind. Wohnungen, die ein betreutes oder integriertes Wohnen ermöglichen, werden verstärkt gefördert und der Neubau von Heimen auf das erforderliche Maß reduziert.
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
Es gibt zwar einige Verbesserungen wie beispielsweise bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Angehörigen, durch das eingeführte Budget für Arbeit oder die unabhängige Beratung. Das BTHG wurde aber mit vielen Kostenvorbehalten und Öffnungsklauseln zur Kosteneinsparung und damit Leistungskürzung für die Bundesländer und Kommunen sowie für die Kostenträger verabschiedet. Damit werden weiterhin Einweisungen in Einrichtungen gegen den ausdrücklichen Willen von Menschen mit Behinderungen möglich sein. Dadurch werden das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen stark eingeschränkt.
Diese Menschenrechtsverletzungen müssen umgehend behoben werden. DIE LINKE hat die Überarbeitung des Teilhaberechts auf Grundlage der UN-BRK gefordert (Bundestagsdrucksache 18/10014) und wird dafür auch zukünftig streiten. DIE LINKE hat auf Bundesebene schon lange vor der Verabschiedung des BTHG in Ihrem Antrag für ein BTHG (Bundestagsdrucksache 18/1949) die Gewährleistung der vollen und wirksamen Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen gefordert, gemäß der UN-BRK mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, ohne dass ihnen eine Lebensform – zum Beispiel im Heim – aufgezwungen wird.
Dafür muss flächendeckend eine soziale, inklusiv ausgestaltete Infrastruktur und umfassende Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen geschaffen sowie der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen festgeschrieben werden. Werden den Kommunen solche Aufgaben übertragen, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel auch durch den Bund bereitgestellt werden.
Leider wurden diese Vorschläge im Bundestag von der Mehrheit von CDU/CSU und SPD abgelehnt.
FDP
Frage 2 - Deinstitutionalisierung
2. Wird sich Ihre Partei für eine Deinstitutionalisierung stark machen?
Erwachsene Menschen mit Behinderung leben in Deutschland entgegen des Normalisierungsprinzips oftmals im großen Einrichtungen. Andere Länder haben hier den Wechsel hin zu einem deinstitutionalisierten System geschafft. So wurden in Schweden beispielsweise ab
1985 Heime für behinderte Menschen vollständig abgeschafft. Selbst Schwerstmehrfachbehinderte leben in Wohngruppen mit maximal fünf Bewohnern in Wohnungen mitten in der Stadt.
Unterstützen Sie einen solchen Systemwechsel?
CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
FDP
Frage 3 - Zwangspoolen
der Persönlichen Assistenz gegen den Willen der Betroffenen?
Im Bundesteilhabegesetz wird in §116 Abs. 2 erstmals festgeschrieben, dass behinderte
4Menschen sich persönliche Assistenzkräfte teilen müssen, auch wenn sie dies nicht wollen. Zwar
wird diese Möglichkeit im Bereich des ambulanten Wohnens gemäß § 104 Abs. 3 S. 4 in
Teilbereichen begrenzt, jedoch verbleibt es auch hier dabei, dass die Assistenz zum Beispiel in der
Freizeit gegebenenfalls gepoolt wird. Dies führt zu einer massiven Einschränkung der
Selbstbestimmung. So kann zum Beispiel der Restaurant- oder Kinobesuch mit den eigenen
Freunden verhindert, dafür aber eine Freizeitgestaltung mit anderen behinderten Personen, die
man sich nicht aussuchen kann, erzwungen werden. Auch die Auswahl der eigenen
Assistenzkräfte, die man in die Privat- und Intimsphäre eindringen lassen muss, ist im Falle des
Zwangspoolens nicht mehr möglich.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese eindeutige Verschlechterung durch das
Bundesteilhabegesetz, zurückgenommen wird?
CDU
Wir werden uns in der nächsten Wahlperiode mit der Umsetzung dieses Gesetzes weiter befassen und prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
SPD
Im Bundesteilhabegesetz ist geregelt, dass Leistungen an mehrere Leistungsberechtigte nur dann gemeinsam erbracht werden können, soweit dies für den einzelnen Leistungsberechtigten zumutbar ist. Hierbei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände zu berücksichtigen. Wird die gemeinschaftliche Leistungserbringung als nicht zumutbar erachtet, kann sie auch nicht gegen den Willen der Betroffenen angewandt werden. Die individuelle Bedarfsdeckung steht dabeiaußer Frage.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
FDP
Frage 4 - Schulische Inklusion
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Deutschland ein inklusives Bildungssystem gewährleistet. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu beschulen, wobei die Förderung der Kinder mit Behinderung auch an den Regelschulen durch Förderschullehrer sichergestellt sein muss? Wie ist die Auffassung Ihrer Partei zu Förderschulen? Finden Sie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zielführend oder sehen Sie die Gefahr, dass durch ein Doppelsystem von Förderschulen einerseits und zugleich Unterrichtung behinderter Kinder in Regelschulen andererseits die Inklusion an den Regelschulen aufgrund von Ressourcenmangel leidet?
CDU
Die inklusive Schule werden wir daher weiter voranbringen. Inklusive Schule heißt für uns, dass wir den Menschen in den Mittelpunkt stellen: Jeder Schüler muss bestmöglich gefördert und unterstützt werden. Voraussetzung dafür sind Barrierefreiheit, gut ausgebildete Lehrer und genügend Förderlehrerstunden. Zugleich sprechen wir uns dafür aus, Förderschulen zu erhalten, wo dies im Interesse der Kinder mit besonderem Förderbedarf liegt.
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
FDP
Gemeinsamer Unterricht soll bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Wir fordern daher für eine bestmögliche Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts verbindliche Basisstandards. Kann diesen Basisstandards zum Beispiel durch fehlendes Fachpersonal oder mangelnde Ausstattung nicht entsprochen werden, dürfen an diesen Schulstandorten keine inklusiven Lerngruppen gebildet werden.
Wir Freie Demokraten erkennen die UN-Behindertenrechtskonvention an und setzen uns für derenUmsetzung ein. Das erfordert eine erhebliche Kraftanstrengung, damit die inklusive Schule ein Erfolg für alle Schülerinnen und Schüler wird. Derzeit fehlen Sonderpädagogen sowohl an Förderschulen als auch an Regelschulen. Diese Lücke kann nicht dadurch geschlossen werden, dass alle Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult werden. Aufgrund der Betreuung von deutlichmehr Klassen und der Wegzeiten brauchen wir viel mehr Sonderpädagogen als bislang. Neue Sonderpädagogen gewinnen wir aber nur durch die Ausbildung. Aktuell ist das Angebot auf dem Arbeitsmarkt erschöpft. Hinzu kommt, dass viele Detailfragen nicht geklärt sind: Die Kommunen übernehmen zum Teil nicht den Transport zu Sonderveranstaltungen der Schulen wie Sportfesten. Für notwendige Maßnahmen wie Medikamentengabe und Sondenernährung fehlen rechtssichere und vertretbare Lösungen – beispielsweise durch die Hinzuziehung pflegerischen Personals. Für die Schulbegleitung fehlen landeseinheitliche Standards. Wir wollen die Möglichkeit eröffnen, die kindbezogene Schulbegleitung zu bündeln, damit die ganze Klasse davon profitiert. Als Übergangsschritt, der eine möglichst gute Inklusion bereits jetzt erlaubt, wollen wir Kooperationsklassen einrichten (Förderschulklassen an Regelschulen).
Frage 5 - Einkommens- und Vermögensanrechnung
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde der Vermögensfreibetrag zumindest für behinderungsbedingt erforderliche Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe auf circa 50.000 Euro ab 2020 erhöht. Eine gleichberechtigte Teilhabe ist damit jedoch noch nicht erreicht: eine Altersabsicherung, zum Beispiel durch Investitionen in nicht selbst genutztes Wohneigentum, ist einem Menschen mit Behinderung auch bei guter Ausbildung und lukrativer Berufstätigkeit nicht gestattet. Die neue Einkommensanrechnung stellt in vielen Fällen, insbesondere bei Akademikern mit entsprechend gutem Einkommen, sogar eine wesentliche Verschlechterung im Vergleich zur alten Rechtslage dar. So können bei einem hohem Einkommen letztlich sogar mehr als 20% des Bruttoeinkommens nach Steuern und Sozialabgaben, also vom Nettoeinkommen, noch zusätzlich als Einkommensbeitrag für behinderungsbedingt erforderliche Hilfestellungen verlangt werden. Beabsichtigt Ihre Partei hier Änderungen?
CDU
– Menschen mit Behinderungen müssen nicht länger mehrere Anträge bei verschiedenen Trägern stellen. Zukünftig reicht ein Reha-Antrag aus, um die verschiedenen Leistungen wie aus einer Hand zu erhalten.
– Bundesweit entsteht ein Netzwerk unabhängiger Beratungsstellen, vor allem in den Regionen, in denen es heute keine Angebote gibt.
– Menschen mit Behinderungen, die erwerbstätig sind und EGH beziehen, können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Ab 2020 wird das Einkommen bis 30.000 Euro frei sein. Wer mehr verdient, leistet einen prozentualen Eigenbeitrag zu seinen Fachleistungen. Das Vermögen wird für diese Gruppe bis ca. 50.000 Euro anrechnungsfrei bleiben. Ab 2020 wird auch das Einkommen und Vermögen des (Ehe-)Partners anrechnungsfrei.
– Für die 300 000 Beschäftigten in den Werkstätten wird das Arbeitsförderungsgeld auf 52 Euro verdoppelt. Für Empfänger von Grundsicherungsleistungen wird der Vermögensfreibetrag von heute 2.600 auf 5.000 Euro erhöht. – Nicht zuletzt schafft das BTHG neue Jobchancen in Betrieben und bessere Leistungen in Werkstatt, Weiterbildung und Studium. Im Zuge der Evaluierung des Bundesteilhabegesetzes werden wir prüfen, ob und in welchen Bereichen das Gesetz weiterentwickelt werden muss.
SPD
Das Gesetz sieht vor, dass in einer ersten Stufe, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, Beziehende von Leistungen der Eingliederungshilfe von Verbesserungen bei der Anrechnung von eigenem Erwerbseinkommen und von einem gegenüber dem geltenden Recht deutlich erhöhten Vermögensfreibetrag profitieren.
In einer zweiten Stufe, die zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird das derzeitige, dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren durch ein Eigenbeitragsverfahren ersetzt, dessen Grundlage der Steuerbescheid ist. Partnereinkommen werden ab 2020 gar nicht mehr berücksichtigt. Ab 2020 bleiben 50.000 Euro von Vermögen frei. Wir sind sicher, dass damit alle, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, profitieren.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
FDP
Frage 6 - Beschäftigungsquote / Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Noch immer ist für erwachsene Menschen mit Behinderung oft die Werkstatt für behinderte Menschen die einzige Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist zudem erheblich höher als die von Menschen ohne Behinderung. Welche Maßnahmen planen Sie zu treffen?
CDU
Darüber hinaus bieten Inklusionsbetriebe Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtige, tariflich entlohnte Arbeitsplätze. Inklusionsbetriebe beschäftigen bis zu 40 Prozent Schwerbehinderte. Sie bieten vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen einen optimalen Arbeitsrahmen und erlauben ihnen, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bleiben. Für Inklusionsbetriebe wurde ein 150-Millionen-Euro-Förderprogramm auf den Weg gebracht. Damit sollen bis 2018 Neugründungen gefördert und über 5000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap geschaffen werden. Damit Inklusionsbetriebe und Werkstätten im wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen können, werden sie in öffentlichen Vergabeverfahren besonders berücksichtigt.
Das bewährte Instrument der Ausbildungsbegleitenden Hilfen wurde ebenfalls gestärkt. Mit der neuen „assistierten Ausbildung“ bekommen sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche die Chance, eine Ausbildung in Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beginnen. Ihnen zur Seite steht ein Betreuer, der sie und die Arbeitgeber während der Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss unterstützt.
Ohne Schulabschluss ist es in der Regel schwer, eine Ausbildungsstelle zu finden. Die Initiative „Bildungsketten“ soll sicherstellen, dass möglichst viele junge Menschen ihren Schulabschluss schaffen. Dazu unterstützen sogenannte Berufseinstiegsbegleiter die Jugendlichen schon in der Schule und später beim Übergang in eine betriebliche Ausbildung. Sie halten den Kontakt zu Lehrern, Eltern und Ausbildern. Berufseinstiegsbegleiter ermöglichen vor allem Jugendlichen mit Behinderung einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.
Um junge Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG/42m HWO ausbilden zu können, müssen zurzeit Ausbilder eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) vorweisen. Sie umfasst 320 Stunden. Berichte aus der Praxis zeigen, dass diese Vorgabe Ausbildungsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt verhindert. Ziel muss es sein, den Ausbildungsweg zu entbürokratisieren, um mehr Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung, der Bundesregierung und den Sozialpartnern soll für Menschen mit Behinderungen das Berufsspektrum durch weitere bundeseinheitliche Ausbildungen zu Fachpraktikern sowie durch berufsanschlussfähige Teilqualifikationen erweitert werden. Dadurch sollen auch praktisch Begabte ihren Weg in eine anerkannte Berufsausbildung gehen können.
SPD
Der Übergang von der Schule zur Ausbildung und zum Beruf soll ebenso verbessert werden wie der Weg von Werkstätten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Zum 1. Januar 2018 wird das Budget für Arbeit bundesweit als Regelleistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
FDP
Bereits mit der Arbeitsmarktreform von 2011 haben wir den Weg von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert, indem bei der Ausgestaltung der Berufsorientierungsmaßnahmen ausdrücklich die besonderen Bedürfnisse junger Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderter junger Menschen Berücksichtigung finden.
Frage 7 - Mindestlohn in Werkstätten
Während ein Werkstattplatz den Staat tausende Euro kosten kann, erhalten die Beschäftigten für eine Vollzeitbeschäftigung meist nur ein Taschengeld in Höhe von 200 bis 300 €. Vom Mindestlohngesetz profitieren sie nicht. Wird ihre Partei versuchen, dies zu ändern?
CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
FDP
Wir sind jedoch auch grundsätzlich der Meinung, dass für jeweils marktüblich Leistungen auch marktübliche Preise zu bezahlen sind, was sich natürlich auf die Löhne auswirken sollte. Die jeweilige Lohngestaltung obliegt grundsätzlich den Vertrags- oder Tarifparteien und sollte nur im Einzelfall bei Missbrauchsgefahr überprüft werden.
Frage 8 - Bundeseinheitlicher Nachteilsausgleich
Menschen mit Behinderung, die keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, sind auf anderefinanzielle Nachteilsausgleiche angewiesen. Bewährt hat sich hier seit vielen Jahrzehnten z.B. das Blindengeld. Hierbei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung der Länder, die immer wieder der Sparpolitik zum Opfer fällt. Inzwischen kann von einheitlichen Lebensverhältnissen in Deutschland bei blinden Menschen nicht mehr die Rede sein. Werden Sie sich nach der Wahl für eine bundeseinheitliche, gerechte Blindengeldlösung einsetzen, die auch die Belange von hochgradig sehbehinderten und von taubblinden Menschen berücksichtigt? Werden Sie sich für ein Bundesteilhabegeld einsetzen, dass die Bedarfe aller Menschen mit Behinderung berücksichtigt?
CDU
Da das Blindengeld eine freiwillige Leistung der Länder ist, hat das neue BTHG auch keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Blindengeldes. Die durchschnittliche Blindengeldzahlung beträgt in den alten Bundesländern im Durchschnitt aktuell 441 Euro, in den neuen Bundesländern 324 Euro monatlich. Bei einer bundesweiten Angleichung gilt es zu bedenken, dass eine Angleichung der Höhe der Leistungen insbesondere für die Leistungsberechtigten (18 – 60 Jahre) in Nordrhein-Westfalen negative Auswirkungen haben könnte, wenn es hier nicht zu einer Angleichung nach oben kommen würde. Blinde von 18 bis 59 Jahren erhalten in Nordrhein- Westfalen 681,70 Euro monatlich, Blinde bis 17 Jahre 431,44 Euro monatlich, Blinde ab 60 Jahren 473 Euro monatlich und hochgradig Sehbehinderte ab 16 Jahren 77 Euro monatlich.
Zusätzlich zum Blindengeld wird Blindenhilfe im Rahmen der Sozialhilfe gewährt und ist eine Leistung für als Blinde anerkannte Menschen. Für eine Leistungsgewährung muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die die Einkommens- und Vermögensgrenze nach §§ 85 ff., 87 Abs. 1 SGB XII sowie 82 und 90 SGB XII nicht überschreiten, d. h. nur bis 2.600 Euro ansparen sowie neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 808 Euro verdienen.
Auch Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin werden herangezogen. Außerdem werden das Landesblindengeld vollständig und Leistungen aus der Pflegeversicherung teilweise auf die Blindenhilfe angerechnet. Die Höhe der Blindenhilfe beträgt für blinde Menschen ab 18 Jahren: 681,75 Euro monatlich und für bis zu 17-Jährige 340,88 Euro monatlich (Stand: 2016).
CDU und CSU sehen zurzeit keinen Veränderungsbedarf bei den vorgenannten Regelungen zum Blindengeld bzw. der Blindenhilfe.
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
FDP
Frage 9 - Barrierefreiheit in Privatwirtschaft
Im Jahr 2016 wurde das BGG novelliert. Leider wurde die Forderung der Menschen mit Behinderung ignoriert, auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Was in anderen Ländern (z.B. Österreich, USA) längst Realität ist, scheint in Deutschland unmöglich. Weiterhin wird Menschen mit Behinderung echte Teilhabe so vorenthalten. Werden Sie dafür sorgen, dass auch im Privatsektor Barrierefreiheit vorgeschrieben wird?
CDU
Private Bauherren sind verpflichtet, beim Bauen die gesetzlichen Standards bei Neu- und Umbauten von öffentlich zugänglichen Gebäuden einzuhalten. Auch unterliegen private Bauherren einer gutachterlichen Bauabnahme, in deren Rahmen die Einhaltung gesetzlicher Standards überprüft wird. Bei Nicht-Abnahme unterliegt der private Bauherr der Pflicht zur Nachbesserung. Als Zwangsmaßnahme können die Bauraten vom Auftraggeber so lange einbehalten werden, bis die gesetzlich vorgegebene DIN-Norm und Standards erreicht sind. Auch eine Klage auf Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Standards ist möglich.
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke
FDP
Frage 10 - Barrierefreiheit in Medien
Sinnesbehinderte Menschen sind auf Barrierefreiheit angewiesen, um Medien nutzen zu können. Hierzu zählen im Fernsehen u.A. Untertitel und Gebärdensprache für schwerhörige und gehörlose Menschen, sowie Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen. Auch im Internet sind diese Angebote nötig. Werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier Angebote in den Medien einsetzen? Machen Sie sich für verbindliche Quoten von barrierefreien Sendungen im öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehen stark? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Geltungsbereich der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auch auf Angebote der Privatwirtschaft ausgeweitet wird?
CDU
CDU und CSU setzen sich für eine barrierefreie Medienvielfalt in Deutschland ein. Öffentlich- rechtliche Sender schaffen immer mehr barrierefreie Fernseh-, Radio- und Internetangebote. Dieser Trend muss sich fortsetzen.
Bei den acht größten Privatsendern sind immer noch 96 Prozent der TV-Angebote nicht untertitelt. Auch sie müssen auf die Zielgruppe Menschen mit Behinderungen zugehen und mehr Untertitel sowie Audiodeskriptionen anbieten.
Wir setzen uns dafür ein, dass Nachrichtensendungen in Leichter Sprache vermehrt im Radio, Fernsehen und Internet angeboten werden. Dadurch kann die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, aber auch mit geringen Deutschkenntnissen, erhöht werden.
Zu verbindlichen Quoten von barrierefreien Sendungen im öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehen:
Wir wollen, dass Bewilligungen von Fördermitteln des Bundes, insbesondere für Investitionen, grundsätzlich nur bei Einhaltung von barrierefreien Standards erfolgen. Dies ist heute bereits bei der Filmförderung der Fall und soll auch auf den Kulturbereich ausgeweitet werden.
Zur Ausweitung Geltungsbereich der Barrierefreie-lnformationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auch auf Angebote der Privatwirtschaft:
Mit Novellierung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) haben CDU und CSU durchgesetzt, dass die Bundesbehörden einen Teil ihrer Internetseiten für gehörlose Menschen aufbereiten müssen. CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass auch die Privatwirtschaft entsprechende Angebote für gehörlose Menschen macht und setzen hier u. a. auf das Instrument der Zielvereinbarung.
Darüber hinaus hat sich der Bund mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen. Die Bundesländer haben mit ihren Landesgleichstellungsgesetzen nachgezogen. In diesem Zusammenhang haben CDU und CSU auch festgelegt, dass Firmen, die vom Bund Drittmittel erhalten, künftig an die Richtlinien des BGG gebunden sind. Damit wirkt das Gesetz mittelbar in die Wirtschaft hinein. Eine neue Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird Bundesbehörden künftig beim Thema Barrierefreiheit unterstützen und mittelfristig auch Private, Kommunen und öffentliche Einrichtungen beraten.
Sehr,sehr hilfreich!