Als Disabled People Organisation  möchten wir es den Menschen mit Behinderung ermöglichen, ihre Wahlentscheidung für die Bundestagswahl 2017 daran orientieren zu können, welche Ziele die Parteien im Hinblick auf die Belange behinderter Menschen verfolgen. Anliegende  „Wahlprüfsteine“ haben wir daher mit der Bitte, die Fragen entsprechend Ihrer Programmatik zu beantworten, den Parteien übersendet, so dass wir der Öffentlichkeit eine Übersicht zur Positionierung der Parteien im Bereich der Behindertenpolitik zugänglich machen können.


 

  1. Wird sich Ihre Partei für ein vorbehaltloses Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen hinsichtlich der Wohnform einsetzen?

    Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass zu gewährleisten ist, “dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben”.

    Das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz lässt jedoch Kostenträgern wie bisher die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung auf eine Wohnform zu verweisen, in der sie nicht leben möchten, sofern dies kostengünstiger ist und das Amt dies für zumutbar hält. Viele Betroffene können sich hiergegen rechtlich nicht zur Wehr setzen und müssen deshalb z.B. gegen ihren Willen in ein Heim ziehen bzw. dürfen nicht ausziehen.

    Wir fordern deshalb, dass bundesrechtlich geregelt wird, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen frei ihre Wohnform und ihren Wohnort wählen können und nicht verpflichtet sind, in einer bestimmten Wohnform zu leben.

    Unterstützt ihre Partei diese Forderung?

  2. Wird sich Ihre Partei für eine Deinstitutionalisierung stark machen?

    Erwachsene Menschen mit Behinderung leben in Deutschland entgegen des Normalisierungsprinzips oftmals im großen Einrichtungen. Andere Länder haben hier den Wechsel hin zu einem deinstitutionalisierten System geschafft. So wurden in Schweden beispielsweise ab 1985 Heime für behinderte Menschen vollständig abgeschafft. Selbst Schwerstmehrfachbehinderte leben in Wohngruppen mit maximal fünf Bewohnern in Wohnungen mitten in der Stadt.

    Unterstützen Sie einen solchen Systemwechsel?

  3. Welche Auffassung vertritt Ihre Partei zur gemeinsamen Leistungserbringung im Bereich der Persönlichen Assistenz gegen den Willen der Betroffenen?

    Im Bundesteilhabegesetz wird in §116 Abs. 2 erstmals festgeschrieben, dass behinderte Menschen sich persönliche Assistenzkräfte teilen müssen, auch wenn sie dies nicht wollen.
    Zwar wird diese Möglichkeit im Bereich des ambulanten Wohnens gemäß § 104 Abs. 3 S. 4 in Teilbereichen begrenzt, jedoch verbleibt es auch hier dabei, dass die Assistenz zum Beispiel in der Freizeit gegebenenfalls gepoolt wird. Dies führt zu einer massiven Einschränkung der Selbstbestimmung. So kann zum Beispiel der Restaurant- oder Kinobesuch mit den eigenen Freunden verhindert, dafür aber eine Freizeitgestaltung mit anderen behinderten Personen, die man sich nicht aussuchen kann, erzwungen werden. Auch die Auswahl der eigenen Assistenzkräfte, die man in die Privat- und Intimsphäre eindringen lassen muss, ist im Falle des Zwangspoolens nicht mehr möglich.

    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese eindeutige Verschlechterung durch das Bundesteilhabegesetz, zurückgenommen wird?

  4. Wird sich Ihre Partei für schulische Inklusion einsetzen?

    Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Deutschland ein inklusives Bildungssystem gewährleistet. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu beschulen, wobei die Förderung der Kinder mit Behinderung auch an den Regelschulen durch Förderschullehrer sichergestellt sein muss? Wie ist die Auffassung Ihrer Partei zu Förderschulen? Finden Sie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zielführend oder sehen Sie die Gefahr, dass durch ein Doppelsystem von Förderschulen einerseits und zugleich Unterrichtung behinderter Kinder in Regelschulen andererseits die Inklusion an den Regelschulen aufgrund von Ressourcenmangel leidet?

  5. Beabsichtigt Ihre Partei, sich für die vollständige Aufhebung der Einkommens- und Vermögensanrechnung für behinderungsbedingte, notwendige Teilhabeleistungen einzusetzen?

    Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde der Vermögensfreibetrag zumindest für behinderungsbedingt erforderliche Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe auf circa 50.000 Euro ab 2020 erhöht. Eine gleichberechtigte Teilhabe ist damit jedoch noch nicht erreicht: eine Altersabsicherung, zum Beispiel durch Investitionen in nicht selbst genutztes Wohneigentum, ist einem Menschen mit Behinderung auch bei guter Ausbildung und lukrativer Berufstätigkeit nicht gestattet. Die neue Einkommensanrechnung stellt in vielen Fällen, insbesondere bei Akademikern mit entsprechend gutem Einkommen, sogar eine wesentliche Verschlechterung im Vergleich zur alten Rechtslage dar. So können bei einem hohem Einkommen letzlich sogar mehr als 20% des Bruttoeinkommens nach Steuern und Sozialabgaben, also vom Nettoeinkommen, noch zusätzlich als Einkommensbeitrag für behinderungsbedingt erforderliche Hilfestellungen verlangt werden. Beabsichtigt Ihre Partei hier Änderungen?

  6. Wird Ihre Partei Maßnahmen ergreifen, um eine höhere Beschäftigungsquote behinderter Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu erreichen oder vertreten Sie die Auffassung, das Werkstätten für Menschen mit Behinderung eine geeignete Lösung zur Beschäftigung behinderter Menschen sind?

    Noch immer ist für erwachsene Menschen mit Behinderung oft die Werkstatt für behinderte Menschen die einzige Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist zudem erheblich höher als die von Menschen ohne Behinderung. Welche Maßnahmen planen Sie zu treffen?

  7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, jedenfalls den Mindestlohn erhalten?

    Während ein Werkstattplatz den Staat tausende Euro kosten kann, erhalten die Beschäftigten für eine Vollzeitbeschäftigung meist nur ein Taschengeld in Höhe von 200 bis 300 €. Vom Mindestlohngesetz profitieren sie nicht. Wird ihre Partei versuchen, dies zu ändern?

  8. Werden Sie sich nach der Wahl für bundeseinheitliche Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung einsetzen?

    Menschen mit Behinderung, die keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, sind auf andere finanzielle Nachteilsausgleiche angewiesen. Bewährt hat sich hier seit vielen Jahrzehnten z.B. das Blindengeld. Hierbei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung der Länder, die immer wieder der Sparpolitik zum Opfer fällt. Inzwischen kann von einheitlichen Lebensverhältnissen in Deutschland bei blinden Menschen nicht mehr die Rede sein. Werden Sie sich nach der Wahl für eine bundeseinheitliche, gerechte Blindengeldlösung einsetzen, die auch die Belange von hochgradig sehbehinderten und von taubblinden Menschen berücksichtigt? Werden Sie sich für ein Bundesteilhabegeld einsetzen, dass die Bedarfe aller Menschen mit Behinderung berücksichtigt?

  9. Wie ist Ihre Auffassung zur Forderung, auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten?

    Im Jahr 2016 wurde das BGG novelliert. Leider wurde die Forderung der Menschen mit Behinderung ignoriert, auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Was in anderen Ländern (z.B. Österreich, USA) längst Realität ist, scheint in Deutschland unmöglich. Weiterhin wird Menschen mit Behinderung echte Teilhabe so vorenthalten.

    Werden Sie dafür sorgen, dass auch im Privatsektor Barrierefreiheit vorgeschrieben wird?

  10. Werden Sie sich nach der Wahl für mehr Barrierefreiheit in den Medien einsetzen?

    Sinnesbehinderte Menschen sind auf Barrierefreiheit angewiesen, um Medien nutzen zu können. Hierzu zählen im Fernsehen u.A. Untertitel und Gebärdensprache für schwerhörige und gehörlose Menschen, sowie Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen. Auch im Internet sind diese Angebote nötig. Werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier Angebote in den Medien einsetzen? Machen Sie sich für verbindliche Quoten von barrierefreien Sendungen im öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehen stark? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Geltungsbereich der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auch auf Angebote der Privatwirtschaft ausgeweitet wird?