Seit dem 01. Januar ist das Bundesteilhabegesetz, zumindest in Teilen, in Kraft getreten. Schon jetzt erhalten wir erste Meldungen von Betroffenen über geänderte Leistungen und Bescheide durch ihre zuständigen Behörden – nicht alle sind positiv. Wir möchten in den nächsten Wochen und Monaten die Situation für Menschen mit Behinderungen beobachten und herausfinden, welche Probleme sich eventuell für Betroffene durch das Bundesteilhabegesetz ergeben.
Dafür haben wir eine Webseite online geschaltet, auf der uns Hinweise zugesendet werden können. Solltest Du also von einer Änderung überrascht worden sein, deine Situation sich durch das Teilhabegesetz verschlechtert / verbessert haben oder Regelungen dazu führen, dass du Hilfen nicht wie gewünscht genehmigt bekommst, so lasse es uns wissen. Dazu kannst Du uns auch deine Dokumente zukommen lassen. Gerade die rechtliche Argumentation der Behörden ist für uns von großer Bedeutung. Auch besonders positive Veränderungen sind hilfreich um beispielsweise unterschiedliche Praktiken zwischen den Bundesländern oder gar einzelnen Kommunen feststellen zu können.
Wir werden versuchen den Hinweisen nachzugehen, strukturelle Probleme zu erkennen und diese ansprechen. Allerdings können wir keine individuelle Beratung oder Hilfe anbieten. Es geht nur um das Sammeln und Dokumentieren von Problemen im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes.
Du würdest uns sehr damit helfen, diese Nachricht an Betroffene zu verteilen!
AbilityWatch wird auch im Jahr 2017 weiter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kämpfen!
Hinweis geben
Wir wollen die Situation nach dem Teilhabegesetz beobachten. Dabei sind wir auf Deine Informationen angewiesen.
Ich finde die zwangshaften Umzüge in Heime auch allzu radikal. Es kann nicht sein, dass ein Mensch nicht in der Lage ist, über sein eigenes Schicksal entscheiden zu können. Das grenzt die behinderten Menschen einfach aus, wenn sie nur in bestimmten Häusern wohnen dürfen und nicht mit anderen Menschen zusammen! Es gibt aber einiges, was ich an dem neuen Gesetzt doch mag: Stärkere Schwerbehindertenvertretung-Beteiligung bei der Kündigung von Schwerbehinderten. Davon habe ich erst in diesem Seminar erfahren https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/seminare/thema/das-bundesteilhabegesetz-auswirkungen-auf-die-sbv-praxis-1071.html . Allerdings, wartet es auf die SB-Vertreter auch viel Arbeit. Aber auch mehr Hilfe kommt noch dazu. Die SB-Vertreter haben jetzt Anspruch auf Unterstützung durch eine Bürokraft.
Leider ist der gesamte Beitrag schlecht zu lesen: hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund. Kann man das bitte ändern?
Das “Spektakulärste” an diesem Gesetz, was aber auch SICHER in Kraft treten wird, ist die Einführung der “Frauenbeauftragten” in den WfbMs. Und die ist halt wie gesagt, NUR für die Frauen da.
Das bisschen mehr, wo der Werkstattrat seinen Mund aufmachen darf, ist doch nur “Fassade”. Und wird in KAUM einer Werkstatt angewendet. Wenn bei uns der Werkstattrat zum Beispiel in Sachen “gemeinsame Urlaubsgestaltung” einen Vorschlag machen möchte, wird dieser gleich abgeschmettert mit der Begründung, man müsste es erst einmal mit dem Vorstand besprechen, ob das denn ginge. Mein Gott, wir zahlen unseren Urlaub selbst.
Und ich schreibe dahin so lange was mit meinem “Real Name” bis unser Bundes-“Rechtsverdrehminister” Heiko Maas (Darf ich ja noch schreiben, oder?) mich verfolgen lässt, weil ich Kritik an der Bundespolitik übe. Und NOCH ist das unser Recht, die Missstände unserer Politik aufzudecken und zu benennen.